Krankschreibung

Wie kann der Arbeitgeber überprüfen, ob man sich wirklich zu Recht krankschreiben lässt? Ich hab z.B. einen netten Hausarzt, der mir schon zur Schulzeit gerne Atteste ausgestellt hat. Gibts einen Weg festzustellen, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist oder nur faul ist und einen netten Arzt hat? Vor allem bei Fällen wie Auseinandersetzungen bei der Arbeit im Vorfeld etc. wenn eben ein konkreter Verdacht besteht. Über ausführliche Antworten, vielleicht auch mit den Konsequenzen für den Angestellten, würde ich mich freuen *Ich frag das nicht, um mich selbst krankschreiben zu lassen - es würde mich nur sehr interessieren

3 Antworten zur Frage

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Krankschreibung

Wenn vorher eine Auseinandersetzung stattgefunden hat, dann wäre ich vorsichtig, da das meist alsvorsetzlich gewertet wird und das ist ein Kündigungsgrund. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter während seiner Krankschreibung einer anderen Beschäftigung nachgeht, dann wird dem auch schon mal mit einer Art Detektiv nachgegangen. Aber bei einer Krankschreibung ohne vorherige Vorfälle oder sonstigem, denke ich nicht das der Arbeitgeber Zweifel haben könnte, wil mich aber auch nicht festlegen, liegt natürlich an dem Arbeitgeber und auch dem Arbeitnehmer und seiner Leistung etc.
Der Arzt der dich krank schreibt wird wohl kaum irgendjemandem sagen, das er das getan hat, auch deinem Arbeitgeber nicht! Wenn er dir einen schnupfen Attestiert, muss er auch dazu stehen, ganz klare sache, sonst wird er nämlich arbeitslos.
Strengt sich der Arbeitgeber aber an, verklagt den arzt gegebenenfalls, und es kommt zu einem Vergleich in welcherweise auch immer und es stellt sich dann heraus, das er das schon des öfteren getan hat,. dann könnte es sein, das auch dein Fall als fälschung eingestuft wird und du dann konsequenzen tragen muss, wie zB eine Fristlose kündigung,. Denn das ist ein Grund für eine solche.
Bin nur leihe, also kein Jurist.
aber das sind meine ersten Schlussfolgerungen!
Wenn dich dein Arzt krankschreibt, bist dus auch, sogar, wenn du garnichts davon wusstest!.
Kann ja sein, das du dich kern gesund fühlst, zum arzt gehst, und plötzlich sagt der du hast ne Grippe. wer soll dir da was anderes nachweisen.
Ärzt sollten soetwas aber nicht tun,. das schadet denen selbst, weil man sie dann evtl. für unfähig, unseriös oder unglaubwürdig hält. Wenn ein Arzt immer korrekt ist, vertraut man ihm auch eher.
Wenn die Krankschreibung dem Arbeitgeber verdächtig erscheint kann zumindest bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern der Amtsarzt eingeschaltet werden, bei größeren Betrieben gibt es einen Betriebsarzt, der einen dann begutachtet, ob man für den Arbeitsplatz noch geeignet ist oder ob eine anderweitige Verwendung in Betracht kommt, da fallen so "Scheinkranke" dann auch irgendwann auf.
Und spätestens , wenn die Krankenkasse Krankengeld zahlen soll, kontrollieren die die Diagnose, die sie ja im Gegensatz zum Arbeitgeber kennen, auch durch eigene Ärzte.
Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es den § 275 Sozialgesetzbuch V, der Details regelt:
SGB 5 - Einzelnorm
Danach kann auch der Arbeitgeber eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse verlangen, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, siehe insbesondere Absatz 1a. Dazu muss allerdings eine konkrete Begründung geführt werden, z.B. häufige Erkrankungen, häufige Kurzerkrankungen, für häufige Krankschreibungen "auffällige" Ärzte , aber z.B. auch vom Betroffenen "angekündigte" Arbeitsunfähigkeit.
Es gibt für die Kriterien einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch die "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien", ich hoffe aktuell hier:
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Frage der Konsequenzen für den Arbeitnehmer sind meines Wissens nicht so einfach zu beantworten, es kommt wohl sehr auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist das Vorspiegeln einer Erkrankung eine Pflichtverletzung und kann daher abgemahnt werden, im Wiederholungsfall ist wohl auch eine Kündigung denkbar. Aber das kann ich hier nicht so ohne weiteres belegen.
, Martin

Krankschreibung

Ich denke wenn die Krankmeldung innerhalb von drei Tagen eingereicht wird oder abgesendet wird ist es O.K. Wenn Du Dich ornungsgemäß krank gemeldet hast und drei Tage später den Zettel losschickst, könnte eigentlich nix passieren.
Wenn ein Chef SO reagiert, dann zeugt das nicht von hoher menschlicher Qualifikation
Wenn nach ordnungsgemäßer Krankmeldung erst drei Tage später der gelbe Zettel losgeschickt wird ist das eindeutig zu spät!. Die Erstkrankmeldung muss spätestens am 3. Tag der Arbeit vorliegen, bei den Folgekrankmeldungen muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden.
wenn Du bis heute krankgeschrieben warst, hättest Du auch heute zum Arzt gehen müssen und anschließend den Chef informieren, dass Du noch krank bist.
Wenn keine neue Krankmeldung vorliegt, würde mein Chef von "blaumachen" ausgehen und das gibt bei uns eine Abmahnung.
Vielleicht hatte er Dich schon für morgen eingeplant?
klingt so, wie wenn er dir die Tage vom Lohn abziehen wollte. Weil du die Krankmeldung nicht abgeben hast und er dich somit wohl als "unentschuldigt" betrachtet, zieht er die Zeit ab. Da du aber noch eine Krankmeldung vorlegen kannst, würde ich auf die nächste Lohnabrechnung achten und ggfls. reklamieren, damit er dir die Zeit noch zahlt, notfalls muss er eine Korrektur vornehmen.

Krankschreibung

wenn es noch weh tut und du arbeitsunfähig bist ja
Es ist in der Praxis üblich das nur ein Tag krankgeschrieben wird da Du eh am nächsten Tag zur Wundkontrolle musst und dann bei Bedarf erneut krankgeschrieben werden kann.
Es nützt nicht zum Arzt zu gehen, da der Dich an den Zahnarzt verweisst.
Noch Fragen melden.
wen esw weh tut dann würde ich nochmal zuhause bleiben und zum zahnarzt gehen, der kann dir dann ein attest ausstellen.
hmm. Denke schon, musst du mal hingehen aber wen er das nicht macht musst du eh zum Zahnarzt gehen, deshalb würde ich direkt zum Zahnarzt gehen, sionst gehst du nacher vielleicht noch umsonst zum hausarzt.
Wenn Du weiterhin Schmerzen hast, ist eine weitere Krankschreibung unausweichlich.
ich war eine woche krank geschrieben.operation - wunde muß vom zahnarzt behandelt werden.spühlen ,fäden ziehen also hin zum zahndoc
ob das der hausarzt glaub nicht eher der zahnarzt der dich behandelt hat.kommt auch an als was du arbeitest wenn es körperliche anstrengende arbeit ist dann eigentlich sogar ne woche.bin zahnarzthelferin und so war das immer chef fragt immer wo der jeniege arbeitet und wenn du schmerzen hast gelich früh zum doc und ihm das sagen.sag vorher noch auf der arbiet bescheid dann gibts auch kein ärger.
ja hab eine Körperlich anstrengenede
hat aber nicht gefragt naja egal
ne dann darfst du eigentlich mehr als nur ein tag krankgeschrieben werden.denn jede anstrengung führt zur blutung der wunde kann sich später entzünden.also minimum 5 tage max.7 tage.so sehe ich das
Krankschreibung verlängern
Ja, nochmal zum Arzt. Der kann die Krankmeldung dann verlängern
1. Gehe heute noch zum Arzt und sprich mit ihm. Wenn er davon überzeugt ist, erhältst du eine Folgebescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit.
2. Rufe anschließend deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung an und teile ihnen die Dauer der Folgebescheinigung mit.
3. Bringe die Folgebescheinigung zur Post, adressiert an deinen Arbeitgeber.
Somit bist du auf der sicheren Seite und hast all deine Verpflichtungen gegenüber deinem Arbeitgeber erfüllt.
Ich würde erst dem AG bescheid sagen, das man nicht kommt und dann zum Doc
Das ist heute nicht notwendig, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis einschließlich heute wirkt.
Wenn Du wenn einschließlich heute krankgeschrieben bist und eine Verlängerung benötigst, hättest Du eigentlich heute wieder beim Arzt vorstellig sein müssen. Dein Arbeitgeber rechnet jetzt eigentlich morgen wieder mit Dir.
Am besten gleich morgen Früh zur Praxiseröffnung zum Arzt
Hups, Entschuldigung: Wenn Du bis einschließlich heute.
Genau nochmal zum selben Arzt, er schreibt eine neue Krankmeldung, aber mit dem Anfangsdatum der ersten Krankmeldung, also quasi eine Verlängerung der ersten Krankmeldung.
wEifnach wiederz um Arzt gehen,der stellt dir eine neue aus
Du musst wohl oder übel noch einmal zum Arzt gehen.
Ob dein AG dass auch nur als Richtwert sieht,glaub ich nicht.Du müßtest dir ne Verlängerung holen.