Krankgeschrieben kassengeld

Wenn jemand Krankgeschrieben ist, über längere Zeit, sagen wir schon die 5. Woche. Jetzt hätte man vom Arbeitgeber aus in der 6. und 7. Woche Urlaub, danach wird man wieder Krankgeschrieben, fällt dann die Zahlungspflicht zurrück auf die Stelle oder fängt die Krankenkasse dann das Zahlen an weil man ja trotz Urlaub eigendlich Krank ist obwohl keine Krankenbescheinigung vorliegt?

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1644 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Krankgeschrieben Kassengeld?

Normalerweise fängt man dann wieder bei Null an ,ist es aber die selbe Erkrankung wird oftmals die Zeit doch zusammengerechnet. Der Arbeitgeber hat überhaupt kein Interesse nochmal 6 Wochen zu zahlen. Außerdem sollte man auch erst dann Urlaub nehmen wenn man ganz gesund ist.
Die Zeit fängt an von vorn zu zählen weil du ja nicht durchgehend mehr als 6 Wochen krank geschrieben warst.
Wenn Du Deine Krankschreibung nicht verlängerst, bist Du wieder arbeitsfähig. in dieser Zeit macht Du zwei Wochen Urlaub.
Danach wirst Du wieder krank geschrieben.
Dann zählt die Krankschreibung von Neuem.
Ich als Arbeitgeber würde Dich allerdings dafür "erschießen" lassen
GS
Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei derselben Krankheit besteht für 6 Wochen, danach springt die Krankenkasse ein.
soweit ich weiß, zählen die Wochen für die Art der Krankheit. Wenn du zum Beispiel 4 Wochen wegen Sehenenscheidenentzündung krank bist und wieder arbeiten gehst, 2 Monate später aber wieder dieselben Probleme hast und wieder 4 Wochen krank geschrieben wirst, dann sind das bis dahin 8 Wochen - wovon 2 dann von der Kasse gezahlt werden.
das war bisher bei mir nicht der Fall, ich hatte in der Vergangenheit ziemliche Probleme mit meinen Atemwegen, immer wieder das selbe, jetzt hat das ganze auf die Psyche geschlagen. Ich hab mich noch nie in meinem Urlaub krank gemeldet wenn was war. Aber es war auch noch nie so eine Ungeheuer große Zeitspanne in der ich nicht ARbeiten war.
hm - ich weiß auch nicht mehr, wo ich das her habe. Bin mir auch nciht mehr sooo sicher damit. Vielleicht habe ich das auch irgendwie durcheinander gebracht mit der Fortzahlungsdauer vom Krankengeld, wo bis maximal 78 wochen für die gleiche Krankheit in 3 Jahren gezahlt wird.
Sorry, für die offensichtlich falsche info.
Hab dafür nen Link für dich, wos um die Leistungen der Kassen und auch das Krankengeld geht:
http://www.taxifischer.de/SGB%20V.htm