Krankenversicherung rv pv
Werden die vom Bruttolohn oder von der Lohnsteuer abgezogen?
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Krankenversicherung,RV,PV
Die Sozialversicherungsbeiträge RV, KV; PV und AV werden immer vom Bruttolohn gerechnet und dann abgezogen. Aus diesen Abzügen und dem Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli ergibt sich der Nettolohn. Der Nettolohn ist immer der, der ausbezahlt wird.
Vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt.
auf der Abrechnung steht oft SV-Brutto, davon werden die entsprechenden Prozentsätze abgezogen
Lohnsteuer und SV-Beiträge haben nichts miteinander zu tun, außer, dass sie beide in Prozenten vom Bruttolohn als Berechnungsgrundlage ermittelt werden. Nachdem man beide Beträge abgezogen hat, verbleibt der ausgezahlte Nettolohn.