Konsequenzen pseudo autobesitzer
ein bekannter fragt mich, ob ich für ihn sein auto anmelden würde , also ich als autobesitzer, obwohl er fährt bzw. es IST seins. Versicherung meldet er selbst auf seinen namen an und es wird noch ein vertrag gemacht, dass alle schäden/strafzettel u.ä. auf seinen namen gehen. ist das für mich risikolos oder muss/kann ich mit rechtlichen konsequenzen rechnen?
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Konsequenzen als Pseudo-autobesitzer?
Theoretisch könnte Dein Bekannter einen Schaden verursachen, der die Deckungssumme übersteigt, dann müßtest auch Du als Halter für den Restbetrag haften. Ansonsten ist die Frage, in wie weit Du Deinem Bekannten vertraust. Er könnte beispielsweise die Versicherungsprämie nicht bezahlen und ohne Versicherungsschutz weiterfahren, dafür müßtest Du dann auch haften. Auch strafrechtlich kann es Probleme geben, etwa wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder natürlich wenn es für Straftaten verwendet wird.
Ein Problem stellt für mich der Kaufvertrag dar,so wie ich es verstehe,will er ja das Auto wegen Hatz IV auf dich zulassen.Aber wenn das Arbeitsamt feststellt,das er das Auto gekauft hat usw,dann könnten die Ärger machen,z.B. wegen Betrugs.Nach dem was ich gehört habe,ist ein Auto im Wert von ca.5000 € durchaus angemessen.Vielleicht erkundigt ihr euch,ob sich da irgendwas drehen lässt.
Wenn du aber alle Vereinbarungen richtig absicherst,dürfte dir auch im anderen Fall nicht viel passieren.Nur solltest du bedenken,dass du als Halter genauso für irgendwelche Mängel verantwortlich bist,wie der Fahrer.Und wenn er ohne Versicherungsschutz fährt,wird das an die Zulassungsstelle gemeldet und dann hast du den Ärger am Hals.
lieben dank, belle., für deine bedenken. habe meinen versicherungsvertreter angerufen und ihn gefragt, der empahl mir, einen notariellen vertrag abzuschließen, doch das geld wollte der autobesitzer nicht ausgeben, wären etwa 200 Euro gewesen, da habe ich die sache lieber nicht angefasst auch im hinblick auf : zahlt er auch pünklich die versicherung!
ceriada
aus steuergruenden ist schon komisch. aus versicherungsgruenden, das habe ich auch schon einige male gemacht, wg; meines sf 25.
wenn das auto bezahlt ist, sieht das oben gelesene ok aus.
wenn nicht, kommt der finanzier des autos im falle dass auf den zu, auf dessen name der wagen zugelassen ist.
auto ist bezahlt und als hartzIV-empfänger ist autobesitz nicht ohne risiko es weg genommen zu bekommen
ok, dann sieht es so, wie bescgrieben, fuer mich in ordnung aus.
das auto wird ja auf demjenigen zugelassen der im fahrzeugbrief als fahrzeugeigentümer steht.sprich derjenige ist mit dem fahrzeug auch polizeilich gemeldet.rechtlich gesehen kann das auto nicht auf eine fremdperson angemeldet werden
das ist ja klar, ich wäre dann der besitzer des autos, rechtlich gesehen! das ist aber nicht meine frage.