Kleingewerbe ohne mehrwertsteuer
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Kleingewerbe ohne Mehrwertsteuer
Hallo erstens, das Kleingewerbe allein berechtigt nicht dazu, Rechnungen ohne Angabe der MWSt zu schreiben
Diese Befreiung muß beim Finanzamt beantragt werden:
Voraussetzung: UMSATZ bleibt im laufenden Geschäftsjahr unter 17.500,- € jährlich und voraussichtlich unter 50.000 € im nächsten.
derjenige, der die Rechnung bekommt zahlt keine MWSt. an das Finanzamz, er kann aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Kritik:
Das Finanzamt hat meinen diesbezüglichen Antrag in den Papierkorb geworfen. Es gibt keine gesetzgeberische Vorgabe, nach der ich einen solchen Antrag zu stellen habe.
Hast Du, da ich etwas irritert bin, ein Quelle?
das § 19 UStG
das Finanzamt wirft einen diesbezüglichen Antrag nicht in den Papierkorb
Genau, den kenne ich, Da finde auch ich aber kein Wort von Antrag vor Aufnahme einer Tätigkeit.
das ist richtig, das wort Antrag muss da auch nicht drin stehen, um den aber zur Anwendung zu bringen muss du dies beantragen,
überall wo du etwas haben möchtest, must du es beantragen, das Wort Antrag steht aber nicht im Gesetzesteil,
dies steht dann in den Ausführungsvorschriften, Verordnungen, u.ä.
Das Kunden-Unternehmen muss den Rechnungsbetrag an dich bezahlen, sonst nichts. Dafür darf es keine Vorsteuern anrechnen.