Kindergeld trotz verheiratet
Meine Tochter ist 21 Jahre alt und hat geheiratet. Sie ist noch in der Ausbildung. Bekomme ich trotzdem weiterhin Kindergeld?
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Kindergeld trotz verheiratet?
hier ein gutes Link zum Thema Kindergeld
Klicktipps - Kindergeld - Teil 2
grundsätzlich gibt es mit der Heirat kein KG mehr, wenn der Ehepartner in der Lage ist, entsprechenden Unterhalt für beide Eheleute sicherzustellen - anders, wenn die Eltern weiterhin für ihr Kind aufkommen, weil das Nettoeinkommen des Ehegatten so gering ist, dass der Unterhalt des Kindes nicht sichergestellt ist - das wäre etwa der Fall, wenn der Mann ohne Arbeit ist oder sich selbst noch in einer Ausbildung befindet oder Geringverdiener ist - Gehaltsbescheinigungen oder sonste Einkommensnachweise wären dann vorzulegen
Hallo. Im Falle eines zu geringen Einkommens besteht die Möglichkeit, auch weiterhin Kindergeld zu beziehen. Schließlich gilt es in erster Linie, den Unterhalt des Kindes zu gewährleisten. Das heißt also, wenn der Ehegatte Student, in Ausbildung, Minijobbler oder gar auf Jobsuche ist. Hier erfährst Du mehr zum Thema Kindergeld:Kindergeld - was Sie dazu wissen solltenHoffe, das hilft Dir weiter. , Sandra vom Gründerlexikon