Kindergeld halbwaisenrente brauche info

Hi ihr lieben, mein Freund 23 hat lange zeit kein kindergeld bekommen, warum weiß ich nicht, wegen arbeitslosigkeit oder ähnlichem, weiß nicht, jedenfalls ist seine Mum im Januar verstorben er hat inzwischen wieder eine ausbildung angefangen, und wir haben kindergeld beantragt was ihm auch zusteht heute hat mich jedoch die Dame von der Familienkasse angerufen und meinte ob der Vater noch leben würde, und das er das für Jens beantragen müsse, jetzt ist die geschichte aber so, das mein freund auf grund hervorgegangener ereignisse absolut nichts mehr mit seinem erzeuger zu tun haben will, und auch nicht glaubt, das er den Antrag für Ihn macht, was gibt es da für möglichkeiten also wenn der Vater es nicht macht, des weiteren meine Frage, wird Kindergeld auch rückwirkend ausbezahlt. So, da ja die Mutter meines Freundes im Januar verstorben ist, steht meinem Freund auch halbwaisenrente zu, wie und wo kann er das beantragen, braucht er da seinen Vater dazu, welche dokumente abgesehen von einer beglaubigten sterbeurkunde benötigt er?

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Kindergeld und Halbwaisenrente brauche info

Da das Kindergeld eine Zahlung an die Eltern ist, auf die diese, nicht aber die Kinder anspruch haben, muss auch der Vater das Kindergeld beantragen. eine andere möglichkeit sehe ich da nicht.
was die Halbwaisenrente betrifft, so kann man entsprechende formulare bei der deutschen Rentenversicherung beantragen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/__DRV__Paket__Rente__Waisenrente.html
ja schon, aber laut gesetz wenn ich das richtig gelesen habe, hat der sohn anspruch auf das Kindergeld wenn er nichtmehr bei den Elternteilen wohnt was hier ja der fall ist.
Für Waisenrente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Im Antrag bzw. in den Anlagen wird auch erklärt, welche Unterlagen beigefügt werden müssen.
Download oder Bestellung:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18860/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Rente/__DRVB__Paket__Rente__Waisenrente.html
Bei der Familienkasse der Arbeitsagentur kann man nachlesen "Einen Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, z.B. weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt." D.h. auch Kinder könnten in dem Fall für sich selbst Kindergeld beantragen, wenn eben die Unterhaltspflicht der Eltern bzw. des Vaters vernachlässigt wird.
Bei Vollwaisen oder wenn der Aufenthaltsort der Eltrern unbekannt ist, kann ein Unterhaltsleistender das Kindergeld in Anspruch nehmen. Im Merkblatt steht dazu:
"Wenn für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern
nicht kennen, keiner dritten Person Kindergeld zusteht, können
diese für sich selbst Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
wie für ein erstes Kind beantragen.
also heißt das, wenn mein Freund absolut keinen Kontakt mehr mit seinem Vater haben will, dieser bis dato weder unterhalt gezahlt hat, noch kontakt mit ihm aufgenommen hat kann mein feund das Geld selbst beantragen, oder gegebenenfalls vielleicht sogar ich, weil ich ihn ja sozusagen finanziere?
Ob die Familienkasse eine Freundin statt einer Tante zulassen würde, mag ich nicht beurteilen.
jo, das hab ich auch gelesen, die dame die am Gestern angerufen hat meinte allerdings wir sollen den Vater ausfindig machen ihr den aktuellen namen wohnort also adresse und geburtsdatum zusenden. Wenn wir also sagen das wir mit dem Vater von grund auf nichts mehr zu tun haben wollen kann mein freund das selbst beantragen auch wenn die dame das angefordert hat?
Das Bundeskindergeldgesetz sieht nach dem Merkblatt keine Recherchepflicht der Kinder vor. Mit dem Auszug "bewaffnet" würde ich mich zur Familienkasse aufmachen.