Kinder schmissen gegenstände aus fenster 4ten stock haftet
Guten Morgen, ich habe eine kleine Rechtsfrage. Meine beiden lieben Kinder haben am Wochenende aus ihrem Fenster Steine, Seife und Äpfel geschmissen. Sie trafen das Auto von Herrn Y, einem hart arbeitenden 1-Euro Jobber türkischer Abstammung. Er fährt jedoch einen gebrauchten alten Fiat Panda. Dieser Wagen hat viele Schrammen und Beulen drin, aber jetzt beschwert sich Herr Y, dass unsere beiden kleinen trotzdem einen Fehler gemacht hätten und den Wagen noch mehr kaputt gemacht hätten. Dies halte ich für ein Gerücht und ausserdem ist er neu in der Siedlung und hat keinen beachtenswerten Wagen. Trotzdem will er schadensersatz für sein Dach, was durch den gezielten Wurf der Kids anscheinend nun kaputt ist, fragt mich nicht. Die Frage ist jetzt ob ich das bezahlen muss was er da fordert! Meine Kinder sind unter 14, also nicht strafmündig! Zahlt die Versicherung oder kann der Nachbar aus Kulanz den Schaden übernehnmen?
15 Antworten zur Frage
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Kinder schmissen Gegenstände aus Fenster im 4ten Stock - Wer haftet?
Du zahlst weil du für die Kinder verantwortlich bist.
Am ende Übernimmt es deine Haftpflichtversicherung, da die auch deine Kinder abdeckt.
Gib ihm 50 Euro für Smart-Repair und fertig
der lässt die delle eh nicht reparieren aber anspruch auf schadensersatz hat er
du wirst blechen und hoffentlich richtig, gut erzogene Kinder machen sowas nicht.
Mein Vater hätte mir richtig den Hinter versohlt, wenn ich das gemacht hätte.
Stell dir mal vor deine Bälger hätten einen Menschen getroffen und verletzt, wäre dann auch ein nicht nennenswerter Schaden gewesen.
Du haftest dafür, gut erzogen sind die Kinder wohl nicht. Das man nicht Steine usw aus dem Fenster wirft versteht sich doch von selber.
Es haften immer die Eltern, wenn die Kids wegen des Alters nicht verantwortlich gemacht werden können. Ob die Versicherung einspringt wage ich zu bezweifeln, da Kinder in dem Alter wissen sollten was passiert wenn man sowas raus wirft. Der Nachbar ist im Recht und du wirst wohl bezahlen müssen. Das ganze ist das Ergebnis schlechter Erziehung
Bis jetzt keine richtigen Antworten!
Dein Türke hat schlechte Karten.
1. Eltern haften grundsätzlich NIE! für ihre Kinder.
2. Wenn du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, zahlt die Haftpflicht auch nichts.
Aber prinzipiell hat der Geschädigte tatsächlich NULL Anspruch.
Aber wenn du dem Geschädigten den Schaden ersetzen lassen willst, wäre ich an deiner Stelle stundenlang nicht zu Hause gewesen. Dann greift die Haftpflicht. Ich weiß., aber die setzen ein Fehlverhalten voraus, bevor sie zahlen. Wenn du Kinder in diesem Alter alle 2h überwachst, ist die Aufsichtspflicht wahrscheinlich nicht verletzt.das hängt aber vom Alter ab.
sehr richtig! Echt übel, wie hier jeder was schreibt und keinen Plan hat
Für/bei derartigen und auch bei noch schlimmeren Schäden haftest DU!
Es hätte ebenso passieren können, dass dieser, oder ein anderer Fahrer direkt zu Schaden gekommen wäre, sein Auto vor Schreck "verrissen" und somit eine schweren Unfall verursacht hätte.
Es ist unerheblich ob der Fahrer neu in der Siedlung ist und dass er keinen beachtenswerten Wagen hat!
Du hast äuzsserst merkwürdige Ansichten
keine gegenstände aus dem fenster werfen gehört zu grundwissen,ja gleichzusetzen nicht auf die heiße herdplatte fassen jedes kindes reine erziehungssache
Klar mußt du das bezahlen, ist doch logisch. Wenn du Haftpflichtversichert bist, wovon ich mal ausgehe dann melde es der Versicherung, die übernimmt das dann
GigaberniePM hat völlig recht! Wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann zahlt die Haftpflicht und der Geschädigte hat einen grundsätzlichen Anspruch. Da aber offenbar Vorschäden vorliegen, würde ich den Schaden der Haftpflichtversicherung melden und auf die Vorschäden hinweisen. Die werden dann vermutlich einen Gutachter schicken.
normal haftest du!
und du hast die aufsichtspflicht verletzt!
aber du hast doch eine haushaltsversicherung. oder
Bin ich hier der einzige, der die vielen Fragen dieses Benutzers für einen Fake hält?
Frage: Nein, sicher nicht, aber Einer der Wenigen die es hier so offen kommentiert.
solchen Fällen kann man sich glücklich schätzen, wenn man eine Familienhaftpflichtversicherung besitzt. Mit dieser Versicherung sind alle Familienmitglieder – Ehepartner und Kinder – neben dem Versicherungsnehmer mitversichert. Für die Schäden von Kindern muss man dabei beachten, dass Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig sind. Demzufolge können sie auch keinen Schaden verursachen. Der Spruch, dass die Eltern für ihre Kinder haften, kann man nur bedingt anwenden. Dazu ist es nämlich erforderlich, dass die Eltern in diesem Fall ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Ist das Kind jedoch bereits älter als sieben Jahre, dann haftet das Kind nach dem Gesetz selbst für den verursachten Schaden und zwar in voller Höhe.
Familienhaftpflicht
Wenn man alle seine Fragen mal im Zusammenhang liest, kommen da jede Menge Kinder, Stiefkinder, Frauen und deren Exmänner etc. Scheint eine bunte Familie mit sehr aufregendem Leben zu sein
In der Tat, merkwürdige Fragen sind das schon!
Weitab von jeder Realität und bar jeglicher Vernunft.
Ich hoffe mal, daß das nur Provokationen sein sollen, den nein solcher Mensch bräuchte vielleicht einmal professionelle Hilfe, gäbe es ihn wirklich