Kfz fahren ohne gültige tüv marke
Also TÜV ist erledigt - aber wielange darf das Auto nach der TÜV-Abnahme noch gefahren werden, da die Reparatur den Wert übersteigt?
9 Antworten zur Frage
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KFZ-fahren ohne gültige TÜV-Marke
Bußgeldkatalog 2015:
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten
15 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten
25 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: über 8 Monate
60 EUR und 1 Punkt
Bußgeldkatalog „HU, TÜV und Fahrzeugpapiere“ 2015
Kommt ganz darauf an, wie lange der TÜV schon fällig gewesen wäre.
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt
Quelle:
Bußgeldkatalog „HU, TÜV und Fahrzeugpapiere“ 2015
Nach der Frageergänzung:
Ich nehme an, Du meinst, wieviel Zeit Du für eine mögliche Wiedervorführung hast?
Gar keine.
Auch die Wiedervorführung muß innerhalb des gültigen TÜV-Zeitraums liegen.
Nur ja keinen Unfall bauen. Die Versicherungen sind nicht so Großzügig!
Zahlt die Versicherung bei abgelaufenem TÜV? | AllSecur
Das war früher mal erlaubt. Man konnte früher ein Viertel Jahr überziehen. so konnte man alle 4 Jahre ein Jahr raus holen.
Das geht aber heute nicht mehr.
Denn man muss Strafe Zahlen, wenn man zu spät den TüV machen lässt.
In "kleinen Schritten" geht es immer noch. Hatte TÜV im Dezember.
Versehentlich überzogen. Jetzt habe ich TÜV im Februar.
."Also TÜV ist erledigt - aber wielange darf das Auto nach der TÜV-Abnahme noch gefahren werden, da die Reparatur den Wert übersteigt?"
Verstehe leider Deine Ergänzung nicht. Was meinst Du mit TÜV ist erledigt?
Bestanden , oder durchgefallen, dann hat sich das für das Auto erledigt, wenn die Reparatur zu teuer würde.
Erledigt, jedoch nicht bestanden - meine ich.
Meine Werkstatt meinte, dass ich innerhalb von 4 Wo. die Reparatur mit
der 2. TÜV-Abnahme erledigt habe müsse.
Meine Frage zielt darauf ab, wielange darf ich diese 4 Wochen überschreiten?
.dürfen gar nicht. Innerhalb der vier Wochen wird nur eine sog. Nachprüfgebühr fällig, nach Ablauf der vier Wochen mußt Du die volle TÜV Prüfgebüher erneut zahlen.