Keine heizfunktion nach duschen baden heizkörper kalt
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Keine Heizfunktion nach duschen/baden, Heizkörper kalt
Richtig, setze dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels und teile ihm in diesem Brief mit, daß Du nach fruchtlosem Fristablauf von Deinem Recht der Ersatzvornahme Gebrauch machen und selbst einen Techniker beauftragen und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung stellen wirst.
Darüber hinaus schreibe in den Brief, daß Du ab sofort sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt zahlst und Dir rückwirkend auf den Ankündigungszeitpunkt eine Mietminderung vorbehältst.
vermieter noch mal ne schriftliche frist zum abändern des Problems setzen, ansonsten selbst Mechaniker anrufen und Vermieter die Rechnung schicken.
mehr kannst du nicht machen
Das Problem dabei ist, dass die Heizung ja ansonsten funktioniert! Ich denke das man da nicht einfach kürzen kann.
Gibt's keinen Tipp zur Heizungsanlage?
Natürlich kannst Du die Miete mindern, da Du einen Mangel an der Mietsache in Kauf nehmen mußt. Aber es geht ja nicht darum, weniger Miete zu zahlen , sondern es geht darum, daß der Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Es ist nicht damit getan, jemanden hinzuschicken und anschließend die Schultern zu zucken, sondern der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, daß der Mangel behoben wird. Er hat dafür zu sorgen, daß Du 100 % Mietqualität erhältst, er will ja schließlich auch 100 % der Miete haben.