Kein lohn nach fristloser kündigung

Ich wurde gekündigt obwohl ich krankgeshrieben bin,das ist natürlich nicht in ordnung und dagegen klage ich auch!Mein Problem ist jetzt das mein Chef bis heutemeinen Lohn noch nicht überwiesen hat!Mir war schon klar das er wohl erst ganz genau zum ersten zahlen wird,weil er mich wohl Ärgern will!Aber das ist doch nicht in Ordnung,muss schliesslich Rechnungen zahlen und wenn mein Konto nicht gedeckt ist falen ja auch Zinsen anWas soll ich jetzt tun?

6 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1537 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kein Lohn nach Fristloser Kündigung?

Die wichtigsten Informationen hast Du leider unterschlagen.
Kündigung während Krankheit ist nicht ok, FRISTLOSE Kündigung während Krankheit wiederum ist schon möglich. Genaueres hast Du aber nicht gesagt.
Gehalt nicht zahlen ist nicht ok, wurdest Du aber fristlos gekündigt, weil Du Deinen Arbeitgeber finanziell geschädigt hast oder eben nur scheinbar krank warst, dann könnte er sehrwohl das Gehalt einbehalten (z.B. als "Vorschuss" auf den Schadensersatz oder ähnliches)
Also, für eine abschließende Beurteilung fehlen die wichtigsten Informationen, auf der anderen Seite sind diese besser bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgehoben, den Du recht zügig zumindest für eine Erstberatung besuchen solltest.
Abschließend: Du musst Dich umgehend beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Falls noch nicht passiert, gehe bitte SOFORT hin.
Bereite Dich aber schon mal darauf vor, daß Du eine Sperrfrist von bis zu 3 Monaten bekommen wirst - das ist die übliche Vorgehensweise bei fristlosen Kündigungen
also,wurde gekündigt,weil ich meinen Krankenschein angeblich angekündigt hätte!bin aber schon fast zwei Jahre wegen meiner Hand in Behandlung und werde nun nächst woche operiert,weil nix mehr geht!Von Ankündigung kann also keine Rede sein!Beim Anwalt war ich ja schon genauso wie beim Arbeitsamt,das allerdings nicht für mich zuständig ist da ich ja krank bin und somit zur zeit nicht vermittelbar!Aber was ist jetzt mit meinem Geld?Das kann er doch nicht so einfach machen,habe im Juli ja schliesslich noch ganz normal gearbeitet!Und in der Kündigung steht auch das ich meine Papiere nach Neuberechnung meines Lohns bekomme
Mit diesen Informationen kann man schon besser antworten.
Gut, also Dein Lohn wird also neu berechnet und dann ausgezahlt. Nachdem der normale Lohnbuchhaltungslauf schon vorbei ist, schätze ich, daß Du in ca. 2-4 Wochen Dein Geld bekommst.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist normalerweise Sache des Arbeitgebers, so aber solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden. Sobald absehbar ist, daß Du nach der OP nicht weiter krankgeschrieben wirst, bitte nochmal umgehend beim Arbeitsamt melden.
Viel Erfolg im Rechtsstreit.
Das hat doch aber mit dem Lohn nichts zu tun
Hä? Wieso? Das, was Du meinst ist nach eigener Kündigung
Wenn Du sowieso schon gegen die Kündigung klagst, kannst Du auch den fälligen Lohn als Klageerweiterung "nachschieben".
Woher nimmt denn Dein Chef während Deiner Krankheit die Begründung zur FRISTLOSEN Kündigung?
Während des bezeichneten Rechtsstreits wird Dir Dein Arbeitgeber keinen Lohn zahlen, allerdings ist er verpflichtet, entsprechende Rücklagen zu bilden.
Bist Du tatsächlich fristlos gekündigt worden, wirst Du leider auch nur Lohn bzw. Krankengeld für die ZEIT BIS zu diesem Kündigungstermin bekommen. Die einzige Möglichkeit, Lohnersatz zu beziehen ist, Dich ans Arbeitsamt zu wenden. Da die Herrschaften nicht in der Lage scheinen, klare Berechnungsergebnisse trotz Vorhandenseins aller Unterlagen binnen ein, zwei Wochen abzusondern, wirst Du eben bis zu dieser Abrechnung keine Bezüge haben. Also kannst Du dies lediglich dadurch beschleunigen, daß Du dorthin fliegst und jede Stunde zählt dabei.
Sollte Dein Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozeß verlieren, muß er dem Amt das, was Du von ihm erhalten hast und Dir Deine Ausfälle nachzahlen. Selten geht das aber zu der vollen Befriedigung des Arbeitnehmers aus. Meistens wird vor Gericht Summe x als Ablösesumme vereinbart, Jahre Deiner Anwesenheit x 0,5 x Bruttogehalt ist die Regelform.
O.K., beantwortet? Viel Glück