Kartoffeln gilt deutschland ermäßigte mehrwertsteuersatz süßkartoffeln werden besteuert

Nahrungsmittel stellen den größten Teil der Produkte, auf die nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gezahlt werden muss. Drei Viertel der ermäßigten Artikel sind Lebensmittel. Sieben Prozent fallen zum Beispiel auf Fisch, Fleisch, Milch, Gemüse, Früchte, Nüsse, Kaffee, Tee, Gewürze, Mehl, Kartoffeln oder Zucker an, aber auch auf weiterverarbeitete Lebensmittel wie Brot oder Fertiggerichte. Dies hat sozialpolitische Gründe. Eigentlich sollen mit dem reduzierten Satz Produkte subventioniert werden, die dem Gemeinwohl dienen wie Lebensmittel. Auch sollen einkommensschwache Haushalte eher geschont werden als -starke: Zum Beispiel werden auf „Fisch und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere“ sieben Prozent Aufschlag fällig, auf Kaviar , Hummer und Austern hingegen 19 Prozent. So weit machen die Ausnahmen noch Sinn. Begünstigt werden allerdings auch Feinschmeckerprodukte wie Gänseleber, Froschschenkel, Wachteleier und Schildkrötenfleisch. Auch Trüffel werden nur mit sieben Prozent besteuert. Es sei denn, sie sind mit Essig zubereitet. Dann sind 19 Prozent Umsatzsteuer abzuführen. Für Mineralwasser dagegen ist auf jeden Fall der volle Steuersatz zu entrichten. Bei Früchten und Gemüse hängt die Höhe des Steuersatzes davon ab, ob und wie sie verarbeitet sind. Frische Früchte und Gemüse werden ermäßigt besteuert. Das gilt auch für dickflüssige Säfte, die sogenannten Smoothies , sowie für Marmeladen. Für „normale“ Apfel-, Orangen- oder Möhrensäfte ist dagegen der volle Steuersatz zu zahlen. Schwierig wird es allerdings bei so genannten Take Away-Geschäften. Sie schlagen mit sieben Prozent zu Buche, wenn die Currywurst mit Pommes außer Haus gegessen wird. Wer sie allerdings im Lokal verzehrt, ist mit 19 Prozent dabei. Das kann Appetit auf Betrug machen, denn ein Imbissbuden-Betreiber kann eine Portion theoretisch als „außer Haus“ abbuchen und den Differenzbetrag kassieren. Das Verwirrspiel geht bei der Deutschen liebsten Getränk weiter: Kaffeebohnen und -pulver unterliegen der siebenprozentigen Mehrwertsteuer, bei zubereitetem Cappuccino und Kaffee hingegen fallen 19 Prozent an. Ebenso, wenn fertige Kaffeegetränke aus Automaten abgegeben werden Milch und Milcherzeugnisse werden mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt. Für Milchmischgetränke, die zu mehr als einem Viertel aus Fruchtsaft bestehen, ist der volle Satz zu bezahlen Weiterhin profitiert die Landwirtschaft vom ermäßigten Steuersatz. Er betrifft etwa Futtermittel und Rückstände der Lebensmittelindustrie. Zudem werden tierische und pflanzliche Düngemittel, Holz oder Pellets niedriger besteuert. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass Wettbewerbsstörungen vermieden werden soll. Alles andere als steuerlich stiefmütterlich werden Blumen, Zierpflanzen und lebende Tiere behandelt – egal ob es sich um Zucht-, Nutz-, Schlacht- oder Haustiere handelt. Voll besteuert werden jedoch Hunde, Katzen und Kanarienvögel. Auf ihr Futter fällt dagegen nur sieben Prozent an. Die offizielle Begründung: So soll eine einigermaßen gleichmäßige umsatzsteuerliche Behandlung dieser Erzeugnisse gewährleistet werden. . Aus kultur- und bildungspolitischen Erwägungen unterliegen Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Neben Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – solange ihr Inhalt nicht jugendgefährdend ist – kommen Bilderalben, Landkarten, Grußkarten, Musiknoten und Sammler-Briefmarken in seinen Genuss. Die Fahrt mit Bus und Bahn wird ebenfalls mit sieben Prozent besteuert. Im öffentlichen Nahverkehr gilt für Fahrten mit Zügen, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen, Bussen und Fähren, der ermäßigte Satz. Allerdings nur so lange sie unter 50 Kilometern bleiben. Auch Bergbahnen wurden mit aufgenommen. Ab 50 Kilometern gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent. . Alles eine Sauce – von wegen: Für Tomaten gilt der ermäßigte Satz, ebenso wie für pures Tomatenmark und Tomatensaft. Für Tomatensauce, etwa mit Basilikum oder ähnlichen Zusatzstoffen und Ketchup werden 19 Prozent fällig.

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Für Kartoffeln gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%; Süßkartoffeln werden jedoch voll, mit 19% besteuert?

Mehrwertsteuer-Irrsinn: Nachlass für Trüffel, voller Satz für Windeln
Mehrwertsteuern sind nie soziale Steuern.
Deshalb ist es um so schlimmer, dass bei der jetztigen Einteilung von unterschiedlich hoch besteuerten Artikeln, Familien, die naturgemäß mit ihren Kindern einen hohen Grundbedarf haben, regelrecht schlecht gestellt werden.
ine bestimmte Personengruppe spielt in den Überlegungen bislang gar keine Rolle: Familien. Dabei könnte die Politik bereits im Wahlkampf bei dieser Wählerschicht Punkte sammeln, wenn sie sich für eine generelle Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Kinderprodukte und Dienstleistungen für Kinder stark machen würde.
Der Deutsche Familienverband und der Deutsche Kinderschutzbund halten jedenfalls in diesem Bereich eine gesetzliche Änderung für überfällig. Der niedrigere Steuersatz gelte für Hundefutter, Hotelübernachtungen und Pralinen. Kleidung, Schuhe, Windeln und Autositze für Kinder würden dagegen mit 19 Prozent besteuert. „Das muss sich dringend ändern“, sagte die DFV-Vizepräsidentin Petra Nölkel Handelsblatt Online.
Quelle: dpa
Betten, Jagd, SexDeutschlands absurdeste Steuern
Familien leisteten „sehr viel“ für unsere Gesellschaft und sie schulterten hohe Ausgaben. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz müsse deshalb endlich auch für Kinderprodukte und Dienstleistungen für Kinder gelten. „Das wäre ein deutliches, längst fälliges familienpolitisches Signal und ein Bekenntnis zur Familie“, sagte Nölkel.
Der Deutsche Kinderschutzbund unterstützt die Forderung einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder von 19 auf sieben Prozent. „In besonderer Weise sind gerade Familien in Deutschland hoch belastet und tragen einen hohen Grad an Verantwortlichkeit für die Zukunft unserer Gesellschaft“, teilte der DKSB Handelsblatt Online auf Anfrage mit. Durch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer könne „zukunftsweisend, wirksam und effektiv“ eine Entlastung von Familien erreicht werden.
Familien zahlen zu viel Mehrwertsteuer: Windeln statt Whiskas
Diese ungerechte Mehrwertsteuer verlockt geradezu zu schwindeln:
Steuerhinterziehung beginnt manchmal mit einem Döner. Der Verkäufer im Imbiss fragt: "Mitnehmen oder hier essen?" Die Antwort auf diese Frage ist steuerrechtlich relevant. Isst der Kunde an Ort und Stelle, muss er dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Nimmt er sich sein Essen mit nach draußen, sind nur sieben Prozent Zuschlag für die Staatskasse fällig – also nicht der volle, sondern der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Drinnen oder draußen – das Gesetz ist das eine, die Praxis das andere.
Denn in der Regel kosten der Döner, die Currywurst oder der Hamburger gleichviel. Der Verkäufer verdient somit mehr, wenn der Kunde die Speisen mitnimmt. Beim Eintippen des Steuersatzes in die Kasse können Imbissbetreiber leicht betrügen. Wer es mit dem Steuerrecht nicht so eng sieht, rechnet gerne mal sieben Prozent ab für einen Kunden, der es sich mit seinem Essen im Imbiss gemütlich macht. Nachvollziehen kann der Gast es nur, wenn er sich mit dem Döner den Kassenbon geben lässt. Aber warum sollte er sich dafür interessieren?
Wirtschaft: Deutsche Logik: Ungerechte Mehrwertsteuer verlockt zum Schwindel - badische-zeitung.de
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird in Deutschland auf eine scheinbar willkürliche Auswahl von Produkten angewandt.
Mehrwertsteuer: Absurde Mehrwertsteuersätze - 19 Prozent auf Hörbücher, 7 Prozent auf Bücher
Es gibt noch weitaus groteskere Unterschiede.lies hier bitte
Wann gibt’s sieben, wann 19 Prozent? - FOCUS Online