Kandidaten bundespräsidentenwahl vorschlagen

Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann einen geeigneten Kandidaten vorschlagen." Wie wird man Bundespräsident? - Medienwerkstatt-Wissen © 2006-2015 Medienwerkstatt

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Wer kann Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl vorschlagen?

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Bundesversammlung von 1954 wählten auch die Bundestagsabgeordneten aus Berlin den Bundespräsidenten, obwohl sie im Deutschen Bundestag bis zur deutschen Wiedervereinigung kein Stimmrecht hatten.
Wie viele Mitglieder die jeweilige Volksvertretung in die Bundesversammlung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes ab, wobei nur Einwohner mit deutscher Staatsbürgerschaft berücksichtigt werden. Die Bundesregierung gibt die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt. Das genaue Verfahren ist nicht durch das Gesetz festgelegt; 2009 lässt sich aber aus dem Ergebnis recht eindeutig auf das Hare/Niemeyer-Verfahren schließen. 2010 und 2012 ergaben Hare/Niemeyer- und das mittlerweile bei Bundestagswahlen geltende Sainte-Laguë-Verfahren, das 2009 schon gesetzlich verankert gewesen ist, aber noch nicht angewendet worden war, mit den in Frage kommenden Bevölkerungsdaten eine identische Verteilung.
Die auf ein Land entfallenden Mitglieder werden dann vom jeweiligen Landesparlament per Verhältniswahl aus den Vorschlagslisten entsprechend der für sie abgegebenen Stimmenzahlen nach dem D’Hondt-Verfahren bestimmt. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahl kommt die Geschäftsordnung des jeweiligen Landtags zur Anwendung; durch Bundesgesetz ist jedoch geregelt, dass jeder Abgeordnete eine Stimme hat, dass die Listen geschlossen sind und dass im Fall gleicher Ansprüche auf die letzten Sitze nach D’Hondt durch den Landtagspräsidenten gelost wird.
Viele Landesparlamente stellen nur eine einzige, gemeinsame Vorschlagsliste auf, in der zumeist Kandidaten gemäß dem Ergebnis enthalten sind, das sich bei Wahl streng nach Fraktionszugehörigkeit ergeben würde. Damit wird dieses Ergebnis auch dann gesichert, wenn nicht alle Abgeordneten anwesend sind oder abweichend stimmen würden. An sich gilt so ein Wahlmodus als korrekt. Jedoch wird in der Praxis ein Konstrukt verwendet, das sich allenfalls bei den zu besetzenden Plätzen als Liste auffassen lässt, während Plätze für eventuelle Nachrücker fraktionsgebunden vergeben werden. Dies wird von mehreren namhaften Staatsrechtlern beanstandet und führte nach den Bundesversammlungen 2009 und 2010 zu Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es entschied durch Urteil vom 10. Juni 2014, dass die Praxis verfassungskonform ist.
Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Die zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden neben den Spitzenpolitikern der einzelnen Länder auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Scheidet ein Bundestagsabgeordneter, der per Überhangmandat in den Bundestag einzog, nach Feststellung der Anzahl der Ländervertreter in der Bundesversammlung aus, so bleibt dieser Platz unbesetzt, da es für Überhangmandate keine Nachrücker gibt. Hierdurch kann es passieren, dass die Zahl der Ländervertreter größer ist als die der Bundestagsabgeordneten. Dies war 2004 der Fall." Bundesversammlung – Wikipedia
Das erbibt sich aus § 9 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
§ 9
Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einreichen. Für den zweiten und dritten Wahlgang können neue Wahlvorschläge eingebracht werden. Die Wahlvorschläge dürfen nur die zur Bezeichnung des Vorgeschlagenen erforderlichen Angaben enthalten; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen.
Der Sitzungsvorstand prüft, ob die Wahlvorschläge den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Über die Zurückweisung eines Wahlvorschlages entscheidet die Bundesversammlung.
BPräsWahlG - Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Die Bundessammlung hat nur einen Zweck, nämlich die Bundespräsidentenwahl. Sie tritt nur dafür zusammen.
Sie ebsteht aus a noch einmal genauso vielen Mitgliedern, die die Bundesländer bestimmen. Wen diese schicken, steht in deren Belieben. Meistens ist dies ein Mix aus Mitgliedern der Landesregierungen, Landesparlamente sowie Persönlichkeiten aus der Gesellschaft.