Jugendliche unter 18 jahren 12 uhr zuhause ab wieviel dürfen haus morgends verlassen
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Jugendliche unter 18 jahren müssen um 12 uhr zuhause sein, ab wieviel uhr "dürfen" sie das haus dann morgends wieder verlassen?
So weit ich weiß, müssen Jugendlich nur bei Musikfestivals oder ähnliches die Veranstaltung verlassen, nicht zwingend den Weg nach Hause einschlagen. Mir ist nicht bekannt, dass es eine allgemein Ausgangsperre in Deutschland gibt.
Als ich noch minderjährig war, wurde ich nach Mitternacht nicht von der Polizei ergriffen, obwohl ich auch damals oft mit ihr direkt und indirekt zu tun hatte.
ja das war bei mir auch so, und ich sah immer viel jünger an als ich wirklich war. trotzdem hat die polizei mich nie angesprochen o.ä
Liegt sicherlich im Ermessen des/der Erziehungsberechtigten. Ich glaube nicht, dass hier eine gesetzliche Regelung greift.
Ausgehen
Wie lange du draußen unterwegs oder bei Freunden sein darfst, unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. Wann du zu Hause sein musst, können daher deine Eltern festlegen. Sie haben, die Aufsichtspflicht und können verantwortlich gemacht werden, wenn etwas passiert. Sie müssen dir aber auch ein normales Gemeinschaftsleben ermöglichen. Lies dazu auch "Das dürfen meine Eltern".
Quelle:Das Jugendschutzgesetz - deine-rechte.de
So weit ich weiss, dürfen sich minderjährige Jugendliche nach 12 Uhr Nachts nicht mehr draußen aufhalten. Wenn Sie das tun, kriegen sie nicht selten ein grünes Taxi zurück nach Haus.
bis zum mittag? fals nicht dann denke ich hängt es von dem weg bis zur unterrichtsstelle
Spätestens wenn die Eltern oder deren Vertreter die Zeiten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht bestimmt haben,und wenn sie zur Schule, oder zum Ausbildungsplatz müssen.
Wann sie morgens das haus verlassen hängt davon ab, wohin sie müssen!
Zur schule oder zur arbeit das ist gleich!
Nur um 24 UHR müssen sie Veranstaltungen verlassen Siehe JUGENDSCHUTZ
mmmmhm und wann darf ein Jugendlicher raus wenn er z. B. eine Ausbildung zum Bäcker macht? Scheint mir ein Paradoxon zu sein
ja genau so meinte ich das, also ab wieviel uhr sie wieder aus dem haus dürfen
lach* ganz schön vertrackt!
ich habe dazu noch dies gefunden:
Freizeit, Nachtruhe
Jugendlichen muss eine tägliche Freizeit von 12 Stunden eingeräumt werden. Nach der Mitwirkung bei Musikaufführungen, Fernsehaufnahmen u.ä. muss eine tägliche Freizeit von mindestens 14 Stunden gewährt werden.
Jugendlichen steht eine ausreichende Nachtruhe zu; sie dürfen daher nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Hiervon gibt es für Jugendliche über 16 bzw. 17 Jahren Ausnahmen:
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, nach vorherigen Anzeige an die Aufsichtsbehörde ab 5.30 Uhr und bis 23.30 Uhr, wenn dadurch unnötige Wartezeiten vermieden werden können,
in der Landwirtschaft ab 5 Uhr und bis 21 Uhr,
in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr, 17-Jährige in Bäckereien ab 4 Uhr.
Der letzte Absatz beantwortet eigentlich Deine Frage