Jobs brauch man lupenreines polizeiliches führungszeugnis aktiver politiker abgeordneter werden

Nein. Politiker ist in dem Sinne kein Beruf, sondern eine Berufung. Politiker ist, wer versucht, seine Interessen in der Gesellschaft durchzusetzen. Du bist bereits Politiker, wenn du dich an einer politischen Debatte mit dem Ziel beteiligst, das Ergebnis in eine bestimmte Richtung zu lenken. Du bist bereits Politiker, wenn du eine Demonstration organisierst oder Wahlplakate klebst. Du kannst dein Leben lang Politiker sein, ohne ein einziges politisches Amt bekleidet zu haben, wenn du dich darauf beschränkst, im Hintergrund die Fäden zu ziehen.

5 Antworten zur Frage

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Für reichlich Jobs brauch man ein lupenreines polizeiliches Führungszeugnis. Etwa auch als aktiver Politiker, der Abgeordneter werden will?

Nein, weil Abgeordneter kein Job ist, sondern ein Vertretungsmandat, also eine Art "einfacher Auftrag". Mit der Wahl wird der Auftrag erteilt und mit Erklärung der Annahme der Wahl wird der Auftrag akzeptiert.
Nein ich glaube da braucht man keins. Eigentlich musste ich Bundeskanzlerin sein wenn Politiker gewählt werden weil sie nicht kriminell sind.
Ziemlich große Worte.
Setzt Du damit voraus, dass unsere Bundeskanzlerin kriminell ist im Gegensatz zu Dir?
Bei der Aufstellungsversammlung kann man natürlich die fragen, ob sie Vorstafen haben.
Die Wählbarkeit zum Abgeordneten (sog. "passives Wahlrecht") kann durch die Verurteilung beeinschränkt werden. So verliert etwa jeder der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Ebenso kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre bei politischen Straftaten entziehen. Eine Liste dieser Taten kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: Ausschluss vom Wahlrecht – Wahlrechtslexikon
Damit sind Vorgestrafte u.U. von der Wahl ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 StGB, welche auch die Amtsfähigkeit und das Stimmrecht einschränkt, womit auch etwa ein Ministeramt oder Richteramt ausgeschlossen werden kann. Gleichermaßen sorgt §10 Abs. 1 Satz 4 ParteiG dafür, dass auch eine Parteimitgliedschaft erlischt bzw. keine Parteimitgliedschaft aufgenommen werden darf, solange ein Verlust der Amtsfähigkeit, Wahlfähigkeit bzw. Wählbarkeit vorliegt.
Sobald genannte Frist vorüber ist oder die Vorstrafe ausreichend niedrig bzw. auch kein expliziter Richterspruch vorliegt, kann eine Wahl angestrebt werden.
Ist aber ratsam ein lupenreines F-Zeugnis zu besitzen, denn wenn die Gegner den Schwachpunkt kennen, steht es ruck-zuck in allen Zeitungen, oder Du bist leicht erpressbar.