Jesus ans kreuz genagelt gebunden

Normalerweise war es nämlich bei Kreuzigungen damals üblich die Menschen ans Kreuz zu binden.

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Wurde Jesus ans Kreuz genagelt oder gebunden?

Die einzige Bibelstelle, die von der Kreuzigung berichtet und nicht nur über sie oder von ihr handelt, ist Mt27,38 (= Mk 15,27; Jh 19,18.
Dort heißt es: "und mit ihn kreuzigten sie zwei Verbrecher, einen zur Rechten von ihm und einen zur Linken."
das altgriechische Ver, das verwendet wird lautet ´staurousin´, bei Luther übersetzt mit "sie kreuzigten". Dies ist die neutestamentarische Bedeutung diese Verbes, die sonstige Bedeutung ist: "einen Pfahl einschlagen, eine Pfahlmauer anlegen".
Die Adaption zur Bedeutung "kreuzigen" fand wohl schon vor Abfassung der Evangelien statt. Die eigentliche Wortbedeutung, nämlich einen Pfahl einschlagen, war aber immer noch lebendig. =>Semantisch ist dieses Wort engstens mit einschlagen verbunden, d.h. eine reguläre Kreuzigung in den Augen eines Greichen läuft über annageln ab. Ein Anbinden wäre vielleicht anders ausgedrückt worden. Vielleicht ist dies ein Hinweis darauf, dass Jesus auch ans Kreuz genagelt wurde.
Die römische Hinrichtungsmethode des Kreuzigens sollte einen dazu Verurteilten absichtlich besonders langsam und grausam töten. Es konnte Tage dauern, bis sein Tod eintrat. Das möglichst lange qualvolle Sterben der Gekreuzigten sollte Beobachter demütigen, einschüchtern und abschrecken.
Es gab aber keine römische Vorschrift, wie eine Kreuzigung genau durchzuführen war. Den oft aus abgeordneten Soldaten bestehenden Henkerkommandos wurde dabei ein hohes Maß an Freiheit zugestanden. Sie mussten die Verurteilten allerdings streng bewachen, bis die Strafe vollzogen und der Tod eingetreten war. Römische Wachmänner mussten selber mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie ihren Auftrag nicht erfüllten und die Flucht eines zum Tode Verurteilten ermöglichten.
Anfangs benutzte man in Rom häufig ein Balkendreieck. Diese war eigentlich ein landwirtschaftliches Nutzgerät. Man hängte es dem Verurteilten um den Hals und band seine Arme an seinen Schenkeln fest. In dieser Haltung wurde er ausgepeitscht. Dann wurde die Furca an einen eingerammten Pfahl gehängt.
Später wurde sie durch einen einfachen Querbalken ersetzt, der am oberen Ende des Pfahls angebracht wurde. Man konnte den Querbalken aber auch mit einem Strick am Pfahl aufhängen, so dass die bekannte Kreuzform entstand. Diese war aber eher selten. Beide Balken waren meist roh oder nur grob, nicht fachmännisch behauen oder gar gehobelt.
Zumeist wurde ein Querbalken an einem Baum als Kreuz benutzt. Teilweise wurden die Beine des Verurteilten auf einen kleinen Querbalken gestellt, um zu erreichen, dass er nicht durch sein eigenes Gewicht zu sehr nach unten gezogen und ohnmächtig würde bzw. im Falle der Verwendung von Nägeln einen schnellen Blutverlust erlitt. Archäologisch belegt ist allerdings auch das Annageln der angewinkelten Beine quer durch das Fersenbein, was dann manchmal zum gleichen Zweck dienendes, Sedile genanntes Querholz auf halber Höhe ergänzt wurde, auf dem der Gekreuzigte sein Gesäß zeitweise abstützen konnte. Durch Arme und Beine wurden nicht immer Nägel getrieben, sondern die Extremitäten wurden durch Fesseln angebunden. Anatomischen Tests zufolge mussten die Nägel, entgegen den meisten Darstellungen aus dem christlichen Kulturraum, nicht durch die Handflächen, sondern durch Handwurzelknochen oder den Raum zwischen Elle und Speiche getrieben werden, um das Körpergewicht tragen zu können. Für letzteres gibt es pathologische Belege an Skelettfunden. Manchmal wurden kleine Holztafeln mit dem Tatvorwurf am Querbalken befestigt, um die Rechtmäßigkeit des Todesurteils zu unterstreichen. Kreuzigungen ohne vorherigen Prozess waren jedoch in der römischen Kaiserzeit durchaus üblich.
Oft wurde dem Gekreuzigten noch mittels eines Schwammes über mehrere Tage etwas Wasser verabreicht, um ihn über längere Zeit am Leben zu erhalten und seine Qualen zu verlängern. Oft bestachen Angehörige die Henker, dem Gekreuzigten die Beine zu brechen, um den Tod durch Ersticken zu beschleunigen, da er sich dann nicht mehr abstützen konnte. Üblicherweise ließen die Römer den Leichnam am Kreuz hängen, bis seine Teile nach völliger Verwesung selbst herunterfielen, da nach der religiösen Vorstellung der Römer der Schatten des Toten durch den fehlenden Kontakt zur Erde nicht in die Unterwelt gelangen konnte.
In manchen Regionen nahm man jedoch auch Rücksicht auf religiöse, z.B. jüdische Vorschriften, die eine fristgerechte Bestattung anordneten. Nach dem eingetretenen Tod wurde zumeist mittels einer Lanze durch einen Stich in den Bauch sichergestellt, dass der Hingerichtete auch wirklich tot war.
Es wurde üblich, die Verurteilten vor ihrer Hinrichtung völlig zu entkleiden und öffentlich zu geißeln. Dies bedeutete eine zusätzliche Qual und Erniedrigung, schwächte aber auch den Organismus und verkürzte die Todeszeit am Kreuz. Besonders grausam war das Aufhängen mit dem Kopf nach unten. Davon konnten Angehörige den Verurteilten jedoch freikaufen. Allerdings führte das Aufhängen mit dem Kopf nach unten dazu, dass der Verurteilte relativ schnell ohnmächtig wurde oder schneller starb, was die Dauer seiner Qualen verringerte.
Die römische Hinrichtungsprozedur bestand genau genommen aus vier nacheinander vollzogenen Teilschritten:
* der vollständigen Entkleidung des Verurteilten und dessen öffentlicher Folterung mit einer Geißel;
* dem erzwungenen Querbalken- oder Furcatragen zum Hinrichtungsplatz;
* dem Fesseln oder Annageln seines Körpers an eine Furca oder den Querbalken;
* dessen Befestigung an einem Baum oder auf dem vorbereiteten Pfahl. Dabei wurden Mensch und Querbalken hochgehoben und mit dem senkrechten Pfahl verbunden.
Die Geißelung mit einer Peitsche, oft zusätzlich mit Nägeln besetzt, wurde in der römischen Kaiserzeit üblich. Sie schwächte den Gepeinigten durch die Anstrengung und Verspannung des Körpers unter den Schlägen, Schmerzen und Blutverlust. Allein dies konnte bereits tödlich sein, weshalb die Zahl der Schläge meist begrenzt wurde.
Das Tragen der Furca oder des Querbalkens: Der Verurteilte trug diesen aber nicht über der Schulter, wie man einen Pfosten trägt. Üblicherweise zog er nicht das fertige Kreuz aus gehobelten Balken hinter sich her, sondern er musste – bereits am Querbalken befestigt – selbst den Weg vom Richtstuhl zur Richtstätte gehen.
Mit der Befestigung des Körpers auf der Furca oder am Querbalken begann die eigentliche Kreuzigung. Das Annageln geschah so, dass der Blutverlust gering gehalten wurde. Man trieb die Nägel nicht durch die Stellen am Handgelenk, wo sich die Arterien befinden, sondern weiter außen. Wurde nur genagelt, so musste der Nagel zwingend zwischen Elle und Speiche platziert werden. Auch die Nagelung der Hände wurde praktiziert: Wurden die Handgelenke am Balken festgebunden, war eine zusätzliche Nagelung in der Handfläche durchaus vorstellbar, um weitere Schmerzen beim Bewegen der Hände zu verursachen.
Die Beine konnten mit einem Nagel durch die gekreuzten Fußschaufeln befestigt werden, wenn ein schräges Brett zusätzlichen Halt gab. Auch diese Version ist durch Jesusdarstellungen bekannt. Eine andere Version ist das Annageln durch die Fußwurzel oder das Fersenbein hindurch, indem der Verurteilte je ein Bein rechts und links am senkrechten Pfahl anlegte. Diese Form der seitlichen Nagelung ist belegt durch einen Skelettfund, bei dem der Nagel noch im Fersenbein eines Fußes steckte.
Um den Tod hinauszuzögern, befestigte man am senkrechten Kreuzbalken in Höhe des Gesäßes ein kleines Brett, Sedile genannt. Ebenso stützte teilweise ein Brett die Füße. So konnte der Todeskandidat seine Arme, die am Querbalken befestigt waren, entlasten, was ihm wiederum das Atmen erleichterte. Dort, wo sich Kreuze mit Suppedaneum fest eingebürgert hatten, galt es als Begünstigung, dem Verurteilten nach einiger Zeit die Füße bzw. Unterschenkel zu brechen. Da er sich dann nicht mehr abstützen konnte, verstarb er schneller durch Ersticken.
Damit der Gekreuzigte nicht vorzeitig verdurstete, reichte man ihm von Zeit zu Zeit ein Getränk: meist Wasser, zum Teil mit Weinessig versetzt , um so den Speichelfluss anzuregen. Auch wurden dem Wasser schmerzlindernde oder betäubende Extrakte von Heilkräutern beigefügt. Mit Wasser verdünnter Essig war als Brescia außerdem bei den Römern ein beliebtes Erfrischungsgetränk und die Standardration bei römischen Soldaten.
Der Tod trat im Allgemeinen - bei nicht schon vorher geschwächten Menschen - nach einem Tag durch Ersticken oder durch Kreislaufkollaps ein. Diese folgten aus der fast völligen Bewegungsunfähigkeit des ans Kreuz gefesselten und/oder genagelten Menschen, besonders wegen der ausgebreiteten Arme. Dem Tod durch Herzversagen gingen Qualen wie Durst, Wundbrand und Verkrampfung der Atemmuskulatur voraus.
Kreuzigung – Wikipedia
demnach wurde sowohl ans kreuz gefesselt als auch angenagelt
Das weiss ich im prinzip auch so aber mich würde ja interessieren wie das bei Jesus gemacht wurde.
das wurde bei jesus mit sicherheit so gemacht, wie mit allen anderen, denn für die römer war er nichts anderes als ein jude und damit jemand der in der rangordnung unter ihnen stand
ganz persönlich glaube ich das er gebunden wurde-vielleicht hat man ihn, um ihn extra zu quälen, noch genagelt
http://wapedia.mobi/de/Kreuzigung#4.
Schau dir mal diese Seite an.
Lass es blaues_salz hats ja schon kopiert.


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Ungeklärte Frage. So wie die Kreuzigung in Kirchen und Büchern dargestellt wird konnte es nicht -- gelernt, dass viele nicht ans Kreuz geschlagen, sondern gebunden wurden, und abends von ihren Angehörigen gegen ein Lösegeld -- Lösegeld freigekauft wurden. Jesus Christus, der an das Kreuz genagelt wurde, ist vermutlich verblutet. Dafür spricht auch, dass -


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