Jemand kurzen text erläutern
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Kann mir jemand diesen kurzen Text erläutern?
Das ist wirklich Beamtensprache. Es besagt im Wesentlichen, dass EU Bürger innerhalb der EU keine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.
Ich würde mich trotzdem in der Meldebehörde der Gemeinde, in die Du hinziehen willst, persönlich informieren.
Ich denke hier wird deine Frage erläutert:http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/Langfristig.Aufenthalt/$file/StnLangfristigAufenth.pdf
Im Text steht ja eindeutig ". Aufenthaltsrecht auch ohne Aufenthaltstitel"
Der EU-Bürger brauchst folglich keine Aufenthaltsgenehmigung.