Jemand falschaussage geld bekommen wahrheit sagt zurück

Muss er das Geld zurückgeben, wie ist denn die rechtliche Situation? Hat er sich schuldig gemacht, weil er das Geld nahm? War das schon eine Straftat, also Bestechung? Wann beginnt die Bestechung, wenn man etwas für das Bestechungsgeld tut oder bereits wenn man es nimmt? Und was passiert mit beschlagnahmten Bestechungsgelder? Staatskasse? Oder bekommt die der "Bestecher" zurück? Mich interessiert die juristische Seite dieser Frage und nur die. Moralisch ist das natürlich alles verwerflich

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Wenn jemand für eine Falschaussage Geld bekommen hat, aber die Wahrheit sagt, gibt er das Geld zurück?

Deine Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Es kann Anstiftung zu einer Falschaussage vorliegen; allerdings könnte der Aussagende sowieso das Recht zu einer Falschaussage gehabt haben.
Geld anzubieten erfüllt vordergründig den Straftatbestand aktive Bestechung. Geld zu nehmen ist passive Bestechung. Allerdings bliebe auch zu prüfen, ob überhaupt Bestechlichkeit vorliegt - d.h. in welchem Verhältnis der Bestochene zum Bestechenden steht. Unter Privatleuten dürfte die eher zu verneinen sein, da das StGB in den §§ 299 und 334 auf Amtsträger und geschäftliche Unternehmen abstellt.
Das Geld bei zu bejanhender Bestechung gerichtlich zurückzufordern dürfte aussichtslos sein, da Forderungen aus selbst begangenen strafbaren Handlungen nicht einklagbar sind. Liegt keine Straftat vor, dann käme evtl. Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung zum Tragen.
Inwieweit ein Gericht den bezahlten Betrag aber dem Bestochenen belässt - bzw. dem Bestechenden zurückgibt-, bliebe fraglich; ich vermute, es fällt der Staatskasse anheim.
Leider kann ich dir nicht alles mit Paragraphen belegen; Du siehst aber, dass es auch in diesem Fall viele wenn und aber's gibt.
für Deine Antwort. Das hilft mir wirklich weiter, dafür hätte ich lange recherchiert mit ungewissem Ausgang
Schönen Survivor