Jahre keine nebenkostenabrechnung mietminderung vornehmen nebenkosten einbehalten

Ausschlaggebend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde und ob eine Abrechnung der Betriebskosten überhaupt vorgesehen ist. Siehe hierzu §§ 556/ 556a BGB § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten - dejure.org § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten - dejure.org Denkbar wäre auch eine Pauschal- oder Indexmiete, bei beiden erfolgt keine Abrechnung. Eine Mietminderung erfordert einen Mangel der Mietsache, einschlägig wären hier §§ 536, 536 a BGB. § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln - dejure.org § 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters. - dejure.org Eine Mietminderung erscheint hier nicht angemessen, da eine fehlende Betriebskostenabrechnung keinen Mangel der Mietsache oder eine einschränkung des Wohnwertes darstellt. Ein Recht zur Abrechnung besteht nur dann, wenn dies wie eingangs geschrieben vereinbart wurde. Dann kann eine Abrechnung verlangt werden. Inwiefern ein Verrechnungsanspruch nach § 556 b BGB in Betracht kommen könnte , sollte durch den Mieterverein oder die Verbraucherzentrale überprüft werden.

2 Antworten zur Frage

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Jahre keine Nebenkostenabrechnung, kann ich eine Mietminderung vornehmen oder Nebenkosten einbehalten?

nein solange das Mietverhältnis nicht gekündigt ist, kann man keine Mietminderung vornehmen
rechnest du mit einem Guthaben aus den nicht vorgenommenen Abrechnungen wäre es sinnvoll mit einem Anwalt oder Mieterverein deinen Vermieter aufzufordern, Abrechnungen vorzunehmen
Das ist aber Unsinn, was du bezüglich Minderung und Kündigung aussagst.
Erkundige dich einmal genauer.
Du kannst deinem Vermieter eine Frist setzten, falls du dies noch nicht gemacht hast und du kannst die Nebenkostenvorzahlung vom Erhalt der Abrechnungen abhängig machen.
Sollange du immer zahlst, passiert nichts.
Manche Vermieter werden erst tätig, wenn man sie "Zwingt".