Ist zulässig betriebskosten durchschnitt berechnen

Betriebskosten können als durchnitts- und somit richtwert genommen werden um dann zu einem stichtag eine exakte abrechnung zu legen,die dann ein guthaben oder nachzahlung zur folge hat.Diese Abrechnung muss dann für jeden mieter auf wunsch zur einsicht zur verfügung stehen.

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Ist es zulässig betriebskosten als durchschnitt zu berechnen

Nein, ist es nicht - es sei denn, alle Wohnungen haben exakt die gleiche Größe und die gleiche Personenzahl.
Im Normalfall legt der Vermieter den Verteilerschlüssel fest.
Im Mietvertrag sollte geregelt sein, wie sich die Nebenkosten auf die einzelnen Mietwohnungen des Gebäudes aufteilen. Ist dies nicht der Fall gilt der Anteil der Wohnfläche als Verteilerschlüssel.
Heizung, Wasser und Warmwasser müssen verbrauchsabhängig berechnet werden. Heizung und Warmwasser unterliegen dabei der Heizkostenverordnung. Die besagt: Wenn beispielsweise in Altbauten wegen fehlender Zähler Heizung und Warmwasser nicht getrennt, und damit verbrauchsabhängig, abgerechnet werden können, ist auch hier als Verteilerschlüssel der Anteil der Wohnfläche maßgebend. Der Mieter darf aber in diesem Fall 15 Prozent von diesen Kosten abziehen.
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