Ist vertrag unterschrift kontoinhabers gültig geld abgebucht
Vor einem jahr bin ich mitglied in einem fitnessstudio geworden. mein vater ist der kontoinhaber, er hat zwar seine bankverbindung dem fitnesstudio gegeben, hat jedoch NICHT unterschriebn. das heißt die Dame, die mit uns den Vertrag abgeschlossen hat, hat vergessen meinen vater unterschreiben zu lassen, das sehe ich auch auf der kopie des vertrages. nun will mein vater nichtmehr zahlen und meint er habe ja auch nicht unterschriben? haben wir nun das recht den vertrag zu kündigen? d.h mit diesem grund aus dem vertrag heraus zu kommen?
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Ist ein Vertrag nur mit Unterschrift des Kontoinhabers gültig? auch wenn Geld bereits abgebucht wurde?
Eine Unterschrift ist nicht relevant für die Gültigkeit eines Vertrages. Es ist lediglich ein Beweismittel für die getroffene Vereinbarung.
Relevant für die Gültigkeit eines Vertrages ist die von beiden Vertragspartnern eindeutig getroffene Willenserklärung über den Gegenstand des Vertrages, ob sie mündlich, schriftlich oder auf anderem Wege zustandegekommen ist.
Da die Willenserklärung seitens eines Fitnessstudios eindeutig ist, wenn Leistungen geboten werden und Geld abgebucht ist, bedarf es eines Widerspruchs des Kontoinhabers in angemessener Zeit. Die Frage ist dann: Kann man davon ausgehen, dass der Kontoinhaber nichts von der Willensaußerung des Fitnesssudios gewußt hat, oder hat er diese stillschweigend akzeptiert?