Ist vermieter verpflichtet tv stellen

Kein Fernseher oder Satellitenschüssel, sondern halt die Verbindung dazu. Also dass es funktioniert.

20 Antworten zur Frage

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Ist der Vermieter verpflichtet TV zu stellen?

Naja wir bekommen hier absolut keinen Empfang. Und das seit 4 Wochen schon nicht.
DBVT wurde jetzt bestellt, aber ob das auch funktioniert? Mit der Schüssel geht gar nix. Signalstärke ist da, 80% aber die Qualität ist gleich nur 4-5%. Was kann man denn machen?
Wenn es im Mietvertrag steht: Ja. Wenn nicht, dann nicht.
Wie gesagt: Mietvertrag. Isat ein Kabel-/Satelliten-Anschluss Bestandteil des Mietvertrages, dann muss es der Vermieter auch zur Verfügung stellen, sonst kann die Miete gekürzt werden.
Mit der Schüssel geht gar nix. Signalstärke ist da, 80% aber die Qualität ist gleich nur 4-5%. Was kann man denn machen?"
Den Vermieter mal darauf ansprechen.
Nein! Seit wann muss der Vermieter ein "TV GERÄT" stellen?
Wäre ja noch schöner!
Dann frage ich gleich mal ob ich nen 60" LED/LCD bekomme *g
Die Verbindung? Also das Kabel? Nein, Kabel kann man selbst kaufen.
Wenn du den "EMPFANG" ALLGEMEIN meinst dann "JA".
Das soll heißen dass jeder Mieter das Recht auf Rundfunk und TV hat
Na ja, ich weiß noch nicht genau was du möchtest aber DVB-T ist bei mir Schrott und ich halte davon sehr wenig.
DBVT wurde jetzt bestellt? Muss man auch nicht bestellen
also den anschluss muss er meines wissens nach stellen aber einen fernsehr? noch nie gehört es sei denn es steht im mietvertrag wie schon von FIDGET schon gesagt
nein, ist er nicht. soll heißen, er ist nicht verpflichtet, einen breitbandkabelanschluss zur verfügung zu stellen. er muss in diesem falle allerdings dulden, dass du dir eine sat-schüssel aufstellst. hierbei hat er ein mitspracherecht, wo die schüssel aufgestellt wird.
der vermieter muss das stellen, was im mietvertrag vereinbart ist. ist dort nichts vereinbart, dann ist er lediglich verpflichtet, dir die genehmigung für die einrichtung der technik zum empfang ortsüblicher sender zu erteilen - d.h. du kannst auf eigene kosten das einrichten, was du dazu benötigst und er darf's dir nicht verbieten. du darfst eine antenne auf dem dach montieren, eine sat-schüssel anbringen, je nachdem, was du als minimum benötigst.
Der Vermieter muss nicht- sofern er es dies nicht im Mietverrag ausdrücklich zugesagt/vereinbart hat - für eine Empfangsmöglichkeit sorgen!
Es soll ja auch Gegenden geben in denen überhaupt kein, oder nur beschränkt TV emfpangen werden kann!
Ebenso könnte man auch auf die dumme Idee kommen von seinem Vermieter einen DSL-Anschluss zu verlangen.
Für all das hat der Mieter in der Regel schon selbst zu sorgen
Wenn keine Empfangsmöglichkeiten gegeben sind musst du dich an die Post wenden
Wichtig ist, was im Mietvertrag steht. Darüber hinaus bin ich nicht der Überzeugung, dass fehlende Empfangsmöglichkeiten einen Mangel der Wohnung bilden.
der vermieter ist verpflichtet dir einen ordentlichen tv empfang zu geben, egal was im mietvertrag steht
Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter nicht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vermieter muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern. Prinzipiell kann der Vermieter nur bei Verbesserungen der Mietsache die Miete erhöhen.
Auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter keinen Anspruch. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vermieter muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern. Der notwendige Decoder für Digital-TV gehört aber zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät selbst und nicht zur Antennenanlage. Deshalb ist der Vermieter weder verpflichtet seinen Mietern einen Decoder zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen. Der Vermieter ist aber für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne verantwortlich.
Hingegen darf die Umstellung von Antenne auf Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete aufgeschlagen werden, weil das den Fernsehempfang deutlich verbessert.
http://www.ddiv.de/122
Fernsehen: Erhebliche Störungen beim TV-Empfang bringen 10 Prozent Minderungsanspruch.
Mietminderung Hamburg - hamburg.de
hier steht wieder 2% mietminderung, da muss dann wohl doch ein anwalt ran
Gericht gab Mieter Recht: Schlechter TV-Empfang: Mietminderung
früher gabs noch Zimmer Antennen für Fernseher,reicht oft völlig um ARD und ZDF zu empfangen
Die sind aber auch sehr teuer. Leider geht hier gar nix. Wobei die Nachbarn auch TV empfangen können.