Ist straftat andere herkunft vorzutäuschen

Wenn ich als Deutscher jetzt sagen würde ich wäre Inder, wäre das eine Straftat?

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Ist es eine Straftat eine andere Herkunft vorzutäuschen?

wenn du das auf einem Amt sagst ist das Vorspieglung falscher Tatsache und dadurch einen vorteil erschleichen möchtest ist es bestimmt strafbar
Im Allgemeinen nicht, aber bei einer Stellenbewerbung oder wenn man einen Pass oder eine ID bestellt schon.
In Deutschland bleibt dies in vielen Fällen folgenlos.
In anderen Staaten sieht es da ganz anders aus. Ich weiß von einem Fall, in dem sich ein Deutscher in der Schweiz als Libyer ausgab, um als vermeintlich Asylsuchender staatliche Leistungen zu beziehen.
Die Schweizer Justiz ging mit dem "gesamten Paket" gegen den Täter vor. Einige der Straftaten lauteten u.a.: "Irreführung der Justiz", "Falsche Personalangaben", "Betrug" usw.
In Deutschland wäre das gegenüber einer Amtsperson eine Ordnungswidrigkeit nach § 111, Abs. 1 OWiG
"Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert."
Vor Gericht wäre das eine Straftat nach § 153 StGB, Falsche uneidliche Aussage, oder unter Eid nach § 154, Meineid
§ 111 OWiG Falsche Namensangabe - dejure.org
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage - dejure.org
Mit falschen Dokumenten ist es eine Urkundenfälschung.
Man unterscheidet bei gefälschten Pässen zwei verschiedene Formen: Totalgefälschte Personaldokumente und verfälschte Personaldokumente. „Eine gute Verfälschung des echten Passes durch beispielsweise eine Lichtbildauswechslung ist grundsätzlich schwieriger zu erkennen als eine Totalfälschung“,
Wenn mit dem Verschweigen der Herkunft eine Leistung verbunden ist, ist es qualifizierter Betrug, angefangen beim Erschleichen einer Leistung.
Wenn damit keine Gegenleistung verbunden ist, müsste man den Einzelfall betrachten, da unklar ist, worin der Schaden besteht. Erwächst kein Schaden, ist es eine Lüge. Und Lügen darf man, wenn es schadlos ist, ausser vor Gericht. Nur Richter darf man nicht anlügen.