Ist strafbar

so weit ich weiss ist es erlaubt. bei der @berlinerpflanze fehlt noch Erregung Also es kam mal irgentwo dass sich nachbarn nicht beschweren können wenn jemand oben ohne Sonnenbadet.

2 Antworten zur Frage

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Ist es strafbar nackt im EIGENEM garten zu gehen , aber wo der ´nicht umgeäunt o.Ä. ist

Wenn der Garten an einer Straße liegt oder er leicht einsehbar ist dann ist das verboten.egal ob Zaun oder nicht. Selbst wenn du nackt provozierend an deinem Fenster/Balkon stehst, kann dich jemand anzeigen.
Wenn du damit Ärger provozierst kann du als 'Querulant' angezeigt werden.weiter unten:
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses - dejure.org
naja, falls du dich sonnen willst, würde ich das einfach mit sehr knapper Badehose machen. Schließlich könnte man sonst JEDEM im Schwimmbad anzeigen ROFLMAO XD. Oder du stellst irgendeinen Sichtschutz auf.
Ich fände es nicht pervers, sich natürlich zu zeigen, so wie einen die Natur gemacht hat, dagegen, das man dafür angezeigt werden kann. das ist PERVERS!
wegen Terrorisierung/Unterdrückung der Allgemeinheit und noch vielen anderen Dilikten, müssten diese Monster von JURISTEN/Gesetzgeber auch schon längst lebenslänglich absitzen. Ich würds ihnen gönnen^^.

Ist es strafbar wenn jemand einem eine Psychische Krankheit/Störung unterstellt, wenn dieser jemand kein Arzt ist

Stimme Deiner Antwort zu. Nur zur Ergänzung: Wenn es dem Fragesteller im Zweifel lediglich um eine Strafverfolgung geht, dann reicht es aus, wenn er sich an die Polizei wendet und es entstehen ihm für das weitere Verfahren keine Kosten.
Wenn er das in herabsetzender Absicht tut ("Du musst ja wohl geisteskrank sein."), dann ist das eine Beleidigung, unabhängig davon ob es wahr ist.
Üble Nachrede ist das, also wenn es nicht stimmt.
Ich meine, dass du das sogar anzeigen kannst.
Außerdem ist Rufmord und evtl. auch Verleumdung.
Verleumdung bedeutet in Deutschland und der Schweiz, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.
Quelle: wikipedia
So, habe jetzt auch den Paragraphen dafür gefunden.
§188 StBG
§ 188 StGB - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens - Gesetze - JuraForum.de

Ist es strafbar jemanden den Einkaufswagen zu "klauen"?

.wenn nix dann ist es unverschämt, wenn mit Euro dann diebstahl
nein ist es nicht solange kein persönliches eigentum von dieser person sich am oder in dem wagen befindet
das würde nie im leben geahndet, außer das opfer kann beweisen, dass der klau für es lebensgefährlich war oder so! sonst ist es einfach eben nur unfreundlich, aber im prinzip ja im besitz des ladens, der es jedem leihen würde.
Da es die Wägen ohne Euro oder Chip drin nicht gibt, und der Euro oder Chip das Eigentum desjenigen wäre, der sich den Wagen geholt hat, wäre es faktisch immer Diebstahl.
gibt es wohl, bei uns bei Edeka muss man nichts reintun
Oh okay! Na schön. In diesem Fall wäre es natürlich nicht strafbar, jemandes Wagen zu entwenden. Allerdings sind die Edeka-Märkte - wenn ich mich nicht irre! - in der Regel nicht so groß wie zum Beispiel Kaufland oder Real, also würde die betroffene Person es wahrscheinlich zieml merken, oder?
gut das Du fragst. Ich lege meinen Schirm rein, wenns regnet. Manche sogar ihr Kind, auf einen Sitz vorne. Damit hätte ich nicht gerechnet das das jemand macht. Da hilft glaube ich nur frech zu sein. Nach der Kasse Wagen wiederholen.