Ist rechtens geldeingänge konto wertstellung haben nach buchungstag liegt

So etwas kommt bei mir immer wieder mal vor - aber darf das überhaupt noch sein? Was können die Gründe dafür sein und falls es verboten ist: Gibt es eventuelle Urteile, auf die ich mich berufen könnte?

21 Antworten zur Frage

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Ist es rechtens, wenn Geldeingänge auf dem Konto eine Wertstellung haben, die nach dem Buchungstag liegt?

675t BGB - Datum Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist.
Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt , spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält.
Eine Belastung auf dem Zahlungskonto des Zahlers ist so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum frühestens der Zeitpunkt ist, an dem dieses Zahlungskonto mit dem Zahlungsbetrag belastet wird.
Weiterleitungshinweis
Unverzüglich"
bedeutet in der Rechtssprechung aber lediglich:
"ohne schuldhaftes Verzögern".
Schon allein aus diesem Grund gelten 2-3 Tage Banklaufzeit als angemessen und noch im Rahmen.
Erst darüber hinaus werden die Richter ungemütlich.
Das ist aber immer möglich: die Buchung ist nur die "Verwaltung" - deshalb kann der Buchungstag ein anderer als die Wertstellung haben, die Buchun ist im Prinzip nur eine ARt "Information".
Der Wertstellungstag ist die Valuta. An dem Tag steht das Geld tatsächlich auf deinem Kto. zur Verfügung.
Die Berechnung von Zinsen, unabhängig davon, ob es sich um Sollzinsen oder um Habenzinsen handelt, beginnt beziehungsweise endet mit dem Datum der Wertstellung.
Guthaben werden demnach ab dem Valutadatum der Habenbuchung auf einem Konto verzinst und ihre Verzinsung endet mit dem Wertstellungsdatum der Verfügung über das Guthaben.
Valuta bei Gutschriften gemäß BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat schon am 17. Januar 1989 mit dem Urteil XI ZR 54/88 eine Entscheidung über die Wertstellung von Bareinzahlungen auf Bankkonten getroffen. Hintergrund für das Urteil war ein Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse, wonach Bareinzahlungen auf Kundenkonten erst mit Valuta einen Arbeitstag nach der Einzahlung vorgenommen wurden. Diese Praxis der Sparkasse stellte nach Auffassung der Richter eine unangemessene Benachteiligung der Kontoinhaber dar und die Gutschrift muss seitdem am Tag der Bareinzahlung valutiert werden. Seither gab es noch weitere Urteile des Bundesgerichtshofes und auch verschiedene Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches wurden im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie neu verfasst, um den Bankkunden mehr Sicherheit bei der Wertstellung zu geben.
Verschiedene Wertstellungen nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie
Wie auf der Seite der BaFin zu Wertstellungen zu sehen ist, haben zahlreiche Verbraucher Fragen zu Wertstellungen von Buchungen auf ihren Konten. Folgende Regelungen müssen die deutschen Kreditinstitute nach Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie beachten, damit den Bankkunden keine Nachteile hinsichtlich der Valutierung von Gutschriften oder Belastungen entstehen:
Eingehende Überweisungen müssen valutarisch an dem Tag gutgeschrieben werden , an dem das Geld bei der Empfängerbank eingegangen ist. Das gilt auch in dem Fall, dass die Bank oder Sparkasse das Geld wegen technischer Probleme oder einem zu hohen Arbeitsaufkommen erst einen oder mehrere Tage später dem Kundenkonto gutschreibt.
Eine Scheckeinreichung darf bei einem inländischen Scheck mit Valuta ein bis drei Werktage und bei einem Auslandsscheck mit Wertstellung fünf Geschäftstage erfolgen. Bis zur Verfügung durch den Kontoinhaber kann die Bank außerdem eine Sperrfrist von bis zu zehn Tagen verhängen, um sicherzustellen, dass der Scheck eingelöst wird.
Bareinzahlungen müssen mit Valuta Tag der Einzahlung gutgeschrieben werden.
Die Rückgabe einer Lastschrift muss mit derselben Wertstellung wie die Belastung auf dem Kundenkonto verbucht werden.
Wertstellung auf Bankkonten - die aktuellen Fristen
Jetzt ist aber gut! Dies im Computerzeitalter.
Hat nix mit dem Computerzeitalter zu tun, rein gar nix.
eine Diektüberweisung wäre etwas anderes - da verfügst du bei Vorlage des Avis über das Geld. aber nicht bei normalen Buchvorgängen.
Das ist aber logisch
Was ist daran logisch? Das ist eine automatisierte Sekundensache, auch wenn alles über die Zentralbanken läuft.
Weil es mit Valuta und Tagesgeldkonten und Kassageschäften zu tun hat - eben mit Terminen - nicht mit Schnellbuchen - DENN: du erhähltst doch die Zinsrechnungen ab dem Wertstellungstag!
Bei Bareinzahlungen auf ein Kto. muss die Wertstellung am selben Tag sein. - ist sie auch stets.
Am Buchungstag ist aber doch das Geld bei der Bank eingegangen - sonst wüsste sie doch nichts davon? Also kann sie es doch auch mit Wertstellung Buchungstag gutschreiben?
Die können Buchungen "vorsehen" - bedeutet: sobald die von der belasteten Bank das Geld erhalten haben, buchen sie das "ein".
Das sind sozusagen Verwaltungsdinge, die nichts mit dem Kto.-Stand zu tun haben.
Ich habe auf meinen Auszügen auch immer: Kto.-Stand und "tatsächlicher Kto.-Stand".
Bei Schecks sehe ich es ja noch ein, dass die nach der Vorlage evtl. noch paar Tage wertstellungsmässig warten, ob der wirklich eingelöst wird, aber bei Überweisungen? Wenn der Überweisungsvorgang bei der empfangenden Bank eintrudelt, ist er ja bei der sendenden Bank und allen zwischengeschalteten Clearingstellen "durch".
Teddy, das sag' ich doch: Es ist nur noch eine Sekundensache.
Die Banken werden versuchen ihr Pfründe zu retten - und das gelingt auch, weil die dummen Deutschen nicht massiv dagegen in Klage gehen. Shame on it, so don t worry if you do nothing.
Sekundensache vermutlich nicht gerade - die schicken ja nicht jede Überweisung einzeln auf die Reise, sondern haben ihre über den Tag verteilten Buchungsschlusstermine - aber am nächsten Tag könnte / sollte das Geld nicht nur buchungsmässig, sondern auch wertstellungsmässig beim Empfänger sein - das zu schaffen ist sicherlich kein technisches Problem.
ach Teddy, ich habe für die Telekom als Programmierer gearbeitet. Weisst Du oder kannst Du dir vorstellen, was für Datenmengen pro Sekunde dort zu verarbeiten sind? Ha ha, lass stecken, Du kannst es Dir nicht vorstellen.
Alles geht. Und wie!
Übrigens habe ich die Jahr-2000-Analyse für die gesamte Telekom und ganz Deutschland gefahren und programmiert.
Mein Programm lief 1 ganze Woche mit danach 5 relevanten Ergebnissen, aber ohne ernste Erkenntnisse.
Der Buchungstag ist der Tag an dem die Bank eine Überweisung bearbeitet und dem Kundenkonto zuordnet.
Das Datum der Wertstellung ist der Tag, an dem die Bank den überwiesenen Betrag dem Konto gutschreibt.
Dann erst kann man über den Geldbetrag verfügen.
Es kann auch sein,
das Buchungstag und die Wertstellung den gleichen Tag haben.
Vorrang hat hier aber immer zuerst die Buchung.
Manche Banken schreiben den Geldeingang am gleichen Tag gut.
Andere Banken lassen sich ein wenig mehr Zeit, wenn ein Wochenende dazwischen liegt kann die Bank unter Umständen vier Tage
mit dem Geld Geschäfte in eigener Sache tätigen.
Laut BGB hätte das Geldinstitut bis zur Wertstellung
maximal vier Tage Zeit.
§ 675s
Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
.
Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.
Bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verpflichtet, den Zahlungsauftrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen zu übermitteln. Im Fall einer Lastschrift ist der Zahlungsauftrag so rechtzeitig zu übermitteln, dass die Verrechnung an dem vom Zahlungsempfänger mitgeteilten Fälligkeitstag ermöglicht wird.
Ich finde es nicht. Aber es wurde ein Urteil gesprochen, dass Inlandsüberweisungen innerhalb von 2 Tagen zu tätigen und wertzustellen sind.
NAtürlich ist das zulässig.
Eine Zahlung ist am Datum X fällig. Dann kann der schuldner schon eine Weile vorher überweisen, mit Wertstellung eben am Tag X. Ist doch alles ok?
wenn ich Schuldner bin und rechtzeitig zahlen möchte, dann kann ich bei der Überweisung angeben "Ausführung erst zum." - dann wird mein Konto zu diesem Datum belastet und der Betrag demjenigen gutgeschrieben.
Dein Kommi würde aber doch bedeuten, die Bank entscheidet selbstherrlich, dass der Betrag erst zum. fällig wird und arbeitet bis dahin damit?
Teddy
Nein, das entscheidet der Überweiser, nicht die Bank. Firmen machen das oft, um eben bis zum letzten Tag mit dem Geld arbeiten zu können.