Ist rasenmähen sonn u feiertagen erlaubt

Nicht ich, mein Nachbar mäht prinzipell am Sonntag oder Feiertag er ist neu in der Siedlung und Japaner aber ich finde es geht ums Prinzip ich werde ihn bei der Gemeinde melden.

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Ist Rasenmähen an Sonn u.Feiertagen erlaubt?

Ich würde zuerst mal mit dem Nachbarn sprechen
prinzippiel sollte man es nicht
ob es verboten ist bin ich mir nicht sicher. aber dich wird bestimmt deswegen keiner anzeigen weil es lächerlich ist.
aber du musst es halt selber moralisch mit dir vereinbaren können ich persönlich würde es nicht machen.
notfalls immer die nachbarn fragen ob sie was dagegen haben
kommt drauf an wo du wohnst, ich wohne auf dem dorf, wo die mähdrescher fahren, wenn die sonne scheint, da darf mann dann auch sonntags mittags mähen.
Nein. Steht irgendwo in der Rasenmäherverordnung.
Geräte- und Maschinenlärm / Rasenmäherverordnung
Seit September 2002 ersetzt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die alte Rasenmäherverordnung. Die Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen, wie etwa Betonmischer und Hydraulikhammer, über Bau- und Reinigungsfahzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen bis hin zu Landschafts und Gartengeräten wie Kettensägen, Laubbläser, Laubsammler und Rasenmäher. Zudem enthält die Verordnung zahlreiche weitere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen durch Lärm.
Vor allem an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten wird der Geräte- und Maschineneinsatz in schutzbedürftigen Wohnbereichen beschränkt.
Für Rasenmäher gelten folgende zeitliche Einschränkungen:
• An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr dürfen nicht betrieben werden: Motorkettensägen, Betonmischer, Fahrzeugkühlaggregate, Grastrimmer, Heckenscheren, Rasenmäher, Laubsammler und Laubbläser.
• An Werktagen besteht in den Zeiten von 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr ein absolutes Betriebsverbot für Freischneider, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die in der Verordnung festgelegten Betriebszeiten für die im Einzelnen aufgeführten Maschinen und Gartengeräte durch Landes- und Ortsrecht ergänzt und modifiziert werden können.
Handbetriebene Rasenmäher fallen nicht unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Künftig ist vorgeschrieben, dass alle neuen Rasenmäher oder Kehrmaschinen mit einem Hinweis auf die zulässigen Betriebszeiten gekennzeichnet werden. Das hilft sicherlich, Missverständnisse zwischen Nachbarn zu vermeiden.
willst du ihn nicht ersteinmal ansprechen?