Ist man verpflichtet sehhilfe nachträglich führerschein eintragen lassen

Die Augen können sich im Laufe der Zeit verschlechtern, nach ein paar Jahren braucht man eine Brille - muss man sich selbst darum kümmern, dass das Benötigen der Sehhilfe in den Führerschein eingetragen wird? Falls ja, was passiert wenn man das nicht tut?

7 Antworten zur Frage

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Ist man dazu verpflichtet eine Sehhilfe nachträglich in den Führerschein eintragen zu lassen?

Nein , das befreit dich aber nicht von der Verpflichtung, nur in 'verkehrstüchtigem' Zustand, also ggf. mit Brille, Auto zu fahren.
Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre einen Gesundheitscheck incl. Sehtest machen, da kann z.B. ein Eintrag angeordnet werden.
.eingetragen wird das nur i.Z. mit einer fälligen Tauglichkeitsuntersuchung.
Nur wenn es von amtswegen angeordnet wird.
Ich vermute mal, dass das auf den Beruf ankommt.
Ein Taxifahrer oder Busfahrer oder Brummi-Kutscher ist doch den gesamten Arbeitstag praktisch nur unterwegs.
Und ein 80j. Rentner fährt doch sowieso nur noch 1x pro Monat zum Arzt und zum Lebensmitteleinkauf und in die Waschanlage und nachtanken - das wars.
Und selbst dafür sucht er sich Tage aus, wo kein Nebel ist oder Glatteis oder sowas.
Verhungern? Tun die nicht. Mutti hat noch leckeres Eingemachte im Vorrat oder im Notfall geht man mal zu Fuß ins Restaurant oder in die Pommes-Quetsche an der Ecke.
Gut, da hat man zwei Extreme - ich gehe nun einfach mal vom Durchschnittstyp aus
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der 80 jährige wird schon ab 70 von den Versicherungen hochgestuft
liegt wohl an der Unfallstatistik