Ist man gesetzlich verpflichtet schnee autodach abfahrt entfernen

Wenn ja: welches Gesetz schreibt das vor? Egal ob ja oder nein: Macht ihr es gewissenhaft, jedes Mal?

11 Antworten zur Frage

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Ist man gesetzlich verpflichtet Schnee von seinem Autodach vor der Abfahrt zu entfernen?

Erstmal: Ich mache mein Dach immer frei, nur hab ich mich vorgestern auf einer Autobahn geärgert weil viele vor mir rumgefahren sind die hatten ne ganze Lawine für mich bereit wenn sie mal bisschen ruckartig Gas gegeben haben.
Deswegen Zusatzfrage:
Kann man solche Idioten eigentlich auch Anzeigen? Oder "bringt" mir das nur was wenn ich dann auch wirklich mit dem einen Unfall baue?
Zu den sonstige Pflichten des Fahrzeugführers gehört gem. § 23 StVO auch vor Fahrtbeginn Schnee und Eis vom Autodach zu entfernen. Schneehauben oder Eisplatten auf Autodächern können zur Gefahr für andere werden. Vor Fahrtbeginn mussen sie deshalb entfernt werden.
Die Polizei kann dieses im Einzelfall auch anordnen: Denn der Fahrer ist nach § 23 Straßenverkehrsordnung verpflichtet, dafür zu sorgen, das sein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist. Neben Betriebssicherheit und Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung zählt dazu auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.
Kann man solche Idioten eigentlich auch Anzeigen?
Ja - es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Du solltestest aber Beweise haben
Pkw´s machen da keine Ausnahme. Hast Du schon mal gesehen, wie eine Eisplatte von einem Lkw in einer kurve auf die
Straße knallte?
Was wäre, wenn das der Fußweg gewesen wäre und da grad einer aus Deiner Familie zu Fuß unterwegs wäre?
Hätte auch einen Toten gegeben haben können!
Ich mach mein Dach und die Scheiben immer frei.
Beim Dach gibt es nur eine Außnahme, wenn es Pulverschnee ist. Der fliegt schon bei leichtem Fahrtwind in einer Wolke vom Dach, ohne einen zu behindern.
Aber die Scheiben bleiben ein muß und nicht nur ein kleines Loch zum Linsen.
Foto im Auto und anzeigen und oder ein weiteres
Kennzeichen als Zeugen merken
Aber sicher.
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Auf jeden Fall bist du verpflichtet für eine freie uneingeschränkte Sicht zu sorgen und die hast du wahrscheinlich nicht, wenn dir bei einer Vollbremsung der ganze Schnee auf die Windschutzscheibe runterrutscht.
Muß ja nicht gleich eine Vollbremsung sein. Reicht ja auch ein Blitzstart , um den Hintermann zu gefährden!
Fällt in der Straßenverkehrsordnung unter den Punkt: Sichern von Dachlasten
Ich muß mich meinen Vorschreibern anschließen. Ein Bekannter von mir wurde aufgrund einer nicht vorschriftmäßig von Schnee und Eis befreiten Windschutzscheibe umgefahren und hat jetzt 2 gebrochene Wirbel. Er fällt für mindestens 6 Monate bei der Arbeit aus. Der Unfallverursacher wird nun von seiner Versicherung in Regress genommen. Ein nicht vom Schnee befreites Autodach ist genau so gefährlich, weil der Schnee im Falle einer Bremsung vom Dach rutschen kann und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sei dir sicher, wenn dir so etwas passiert holt die Versicherung das Geld bei dir wieder.
ich denke schon. denn durch so ein schneedach gefährdest du dich und andere verkehrsteilnehmer
Denken hilft da nicht
man muß schon Hand anlegen
ob es dafür explizit ein gesetzt in der STVO gibt weiß ich nicht, aber die pokizei winkt einen wenn das fahrzeug noch zu sehr verdeckt ist.
viele kratzen ja nur ein kleines guckloch frei, die werden rausgewunken zum weiterkratzen.


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