Ist kündigung rechtens

ich bin zur Zeit in der Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin. Vor etwa einem Monat habe ich meine erste Abmahnung bekommen, weil ich nicht zur Schule gegangen bin, das bereue ich auch wirklich sehr. Zur Zeit bin ich krank geschrieben, weil ich am 13. märz 2006 einen Arbeitsunfall hatte und zwei Tage später einen Autounfall. Meine erste Krankenmeldung ging vom 13.3.06 bis zum19.3.06, da ich wie gesagt am 15.3.06 einen Autounfall gehabt habe, bin ich noch bis heute, 28.3.2006 krank geschrieben. Ich bin in dieser Zeit uch nicht zur Berufschule gegangen, da ich starke Schmerzen hatte, wegen meinem Rücken. Am Samstag, dem 25.3.2006 erhielt ich vom Betrieb eine Kündigung, mit der Begründung, dass ich wieder zweimal in der Berufschule gefehlt habe. Diese zweimal waren jedoch in meiner Krankheit. Eine weitere Begründung war auch, dass er die Krankenmeldung erst am 4. Tag bekommen hat. Sind diese beiden Gründe rechtens für eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses?

8 Antworten zur Frage

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Ist meine Kündigung rechtens?

Meines erachtens ist sie nicht rechtens, der Kündigungsgrund ist nicht gegeben.
Da damit aber eine Menge Dinge zusammenhängen solltest du dringendst und schnell einen Rechtsanwalt, am besten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Die Einspruchpflicht gegen eine Kündigung ist eine Woche nach Zustellung!
Das heißt am Wochenende läuft Deine Frist ab! Danach ist nichts mehr zu retten
Ich kann dir nur dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt anbieten, dass in einem ähnlichen Fall entschieden hat, dass die Kündigung nicht ohne Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen hätte ausgesprochen werden dürfen.
Trotz Abmahnung durch den Ausbildungsbetrieb wegen Fehlen in der Berufsschule. Das ist aber nur ein Tipp. Gegen die Kündigung kannst du natürlich Einspruch einlegen vor einem Arbeitsgericht.
Ob das Verhältnis zum Lehrherren sich dann allerdings so gestaltet, dass du weiterhin gerne dort lernst, ist eine andere Sache.
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Die erste Abmahnung ist begründet, da du Krankgeschrieben wast kann dir dein Chef wg. der Berufsschule nichts. Wenn du in deinem Ausbildungsvertrag stehen hast das die Krankmeldung bis zum 3. Tag da sein muss bist du auch hier deinen Vertragsverpflichtungen nicht nachgekommen. Allerdings hätte der Chef dich hierfür nur Abmahnen müssen, denn soweit ich weiß musst du 2 Abmahnungen haben bevor du gekündigt werden kannst. Sprich beim nächsten Patzer dar dein Chef dich kündigen.
Ich würde dir raten, wenn nicht schon geschehen mit deinem Chef zu reden und Ihm die Sachlage und deine Beweggründe zu erklären.
Auch solltest du zu einem Anwalt gehen, denn erstens kann der dich besser beraten und er kann auch widerspruch gegen die Kündigung einlegen
Unterm Strich empfehle ich dir einen Anwalt zu kontaktieren, da ich mir hier auch nicht 100%-ig sicher bin ob ich in allen Punkten richtig liege.
Ich gehe davon aus, daß Du Dich nicht mehr in der Probezeit befindest. Danach darf ein Ausbildungsvertrag vom Betrieb nur noch "aus wichtigem Grund" gekündigt werden.
Deine Krankheit stellt keinen solchen wichtigen Grund dar. Möglicherweise war die "Krankmeldung" verspätet. Dies stellt jedoch sicher ebenfalls keinen "wichtigen Grund" dar. In der Schule mußt Du natürlich nicht erscheinen, wenn Du krank bist.
Folge: Die Kündigung dürfte unwirksam sein. Schnell Anwalt beauftragen
Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen.
Eine unberrechtigte Kündigung führt zu Schadensersatzansprüchen, wenn das Arbeitsverhältnis hierdurch tatsächlich beendet wird. Frist zur Geltendmachung: 3 Monate ab Beendigung.
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat? Hat dieser nicht zugestimmt, so ist die Kündigung auch deshalb unwirksam
Sorry, Schreibfehler: Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht angehört wurde.
Achtung, trotz aller guten Ratschläge hier. Hol Dir einen Anwalt und zwar möglichst bald. So ein Fall gehört immer in die Hände eines Arbeitsrechtsspezialisten.
Wenn du ohne Einschränkung krankgeschrieben bist, ist damit auch das Fernbleiben vom Berufschulunterricht entschuldigt. Eine zweite Abmahnung ist dann gerechtfertigt, wenn du die Krankmeldung wirklich erst am 4 Tag nach der Krankheit abgegeben hast, obwohl du die Möglichkeit auch früher gehabt hättest.
Eine Kündigung ist bei vorheriger Abmahnung erst dann rechtens, wenn diese Abmahnung den gleichen Grund hat, wie die ausgesprochene Kündigung. Theoretisch kann man auch 5 Abmahnungen im Personalakt haben, ohne gekündigt zu werden.
Ich weiß nicht wie groß der Betrieb ist, in dem du arbeitest und ob es eine Arbeitnehmervertretung gibt. Dieser ist vor einer Kündigung zu hören. Du solltest, sofern es sowas gibt, dich als erstes dorthin wenden.
Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt bleibt für dich der Weg einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Hier gibt es in der Regel auch eine kostenlose Rechtsberatung:
Auszug aus:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XII/Arbeitsrecht_136/arbeitsrecht_136.html
3. Beratung beim Arbeitsgericht
Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragsstelle vorhanden. An diese Rechtsantragsstelle kann sich der Rechtsuchende wenden. Sie hilft dem Betreffenden weiter bei der Frage, was er tun kann, wenn er z.B. gekündigt wurde, wenn er Lohnansprüche offen hat, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert, wenn die Papiere nicht ausgefüllt übergeben wurden etc.
Es ist die Aufgabe der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht, Klagen des Rechtsuchenden zu Protokoll zu nehmen und den vom Rechtsuchenden gewünschten Prozeß sachgerecht in die Wege zu leiten.
Alle diese Leistungen der Rechtsantragsstelle sind kostenlos.
Achtung: Die Rechtsantragsstelle ist jedoch nicht in der Lage und nicht berechtigt, dem Rechtsuchenden oder Arbeitnehmer eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne zu geben. Die Rechtsantragsstelle kann zwar Antwort geben auf die Frage, was bei einer Kündigung zu tun ist, bei Lohnrückständen etc. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist jedoch die eigentliche, tiefer gehende und umfassende Rechtsberatung alleine den Rechtsanwälten, für Gewerkschaftsmitglieder den Gewerkschaften und für Arbeitgeber den Arbeitgeberverbänden vorbehalten.
Soweit Franz Grillparzer weiß, was er will und seine Unterlagen zusammen hat, könnte er sich über die Frage seiner weiteren Schritte an die Rechtsantragsstelle wenden.
Ich bin Arbeitgeber, ich bezweifel dass Deine Kündigung rechtens ist.
Aber: Wenn Du nicht wirklich gehen willst, musst Du sofort etwas unternehmen. Suche, wie die Vorredner hier schon vorschlugen, die Rechtsberatungsstelle beim Arbeitsgericht auf und beauftrage dann einen Rechtsanwalt, Deine Interessen zu vertreten.
Aus Sicht eines Arbeitgebers würde ich vermuten: Die beiden Vorfälle scheinen mir als Grund recht mager, jemanden zu kündigen - zumal in der Ausbildung und während derjenige krank ist. Da muss man als Arbeitgeber sicherlich mit Ärger rechnen. Wenn man das trotzdem tut, dann steckt da sicherlich noch mehr dahinter. Mein Vorschlag: rede mit Deinem Chef, stell die Sachlage klar, sag ihm, dass Dir die Vorfälle leid tun und dass Du einsiehst, dass Dein Beruf zu wichtig ist und Dir klar wird, dass Du Dich mehr ranhalten musst. Sag ihm, das Du die Kündigung aus den besagten Vorfällen nicht akzeptieren möchtest und frag ihn, ob er noch andere Gründe hat, Dich zu kündigen.
Aus seiner Reaktion kannst Du absehen, wie Du weiter vorgehst. Wenn er sich freut und die Kündigung zurückzieht , ist alles klar: knie Dich mehr rein. Wenn er sich windet, Ausflüchte sucht und Dich loswerden will: verklag ihn, arbeite sogut Du kannst und such Dir eine andere Ausbildungsstelle.

Ist es rechtens, daß ein Arbeitgeber mit Kündigung droht, weil der Angestellte seine beginnende Krebserkrsnkung nicht behandeln lassen will?

1. Zunächst einmal wäre es interessant zu wissen, woher der Arbeitgeber Kenntnis über die Erkrankung hat. Aber - Arbeitskollegen reden gelegentlich zuviel.
2. Der Arbeitnehmer hat natürlich das Recht selbst darüber zu entscheiden, ober eine Behandlung vornehmen lassen will oder nicht, oder auch in welchem Umfang.
3. Der Arbeitgeber hat natürlich ein berechtigstes Interesse daran, dass er für sein Geld die arbeitsvertraglich zugesicherte Arbeitsleistung erhält.
Das sind die beiden in 2. und 3. genannten Gegensätze.
Wenn nun der Arbeitgeber den berechtigten Vredacht hat, dass die ihm bekannte Erkrankung eines Arbeitnehmers größere Arbeitsausfälle zur Folge haben, weil der Arbeitnehmer sich nicht behandeln lässt, dann sind seine Ansprüche, die er aus dem Arbeitsvertrag hat, nicht mehr zu befriedigen.
Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber das Recht, eine Kündigung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, auszusprechen.
Ob diese Kündigung auch vor einem Arbeitsgericht standhalten wird, wäre eine andere Frage.
Hier dürfte es darauf ankommen, ob der Arbeitgeber Ausfallzeiten in einem Umfang vorlegen kann, die eine solche Kündigung rechtfertigen.
Eine gewisse Bedeutung würde eine Kündigung im Vorfeld dann erlangen, wenn der Arbeitnehmer einen besonderen/herausragenden Arbeitsplatz besetzen würde, so dass ein adäquater Ersatz nicht so schnell zu finden wäre, er aber gerade eine solche Bewerbung vorliegen hat.
Außergerichtliche Einigungen mit Abfindung sind dann keine Seltenheit.
auf der Grundlage des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes,welches das Recht auf freie Arztwahl und auch das
Recht auf eine medizinisch unvernünftige Entscheidung beinhaltet, darf jede in den Leitlinien fixierte Therapie abgelehnt werden. Dies ist für den Patienten mit keinerlei rechtlichen Nachteilen verbunden. Sollte Anderes suggeriert werden,verbunden unter Umständen sogar mit einer mehr oder weniger offenen Drohung, erfolgt dies ohne juristische Grundlage
Hmmm … die Begründung ist jedenfalls nur dann zutreffend, wenn seine Arbeitskraft überhaupt eingeschränkt ist – das scheint ja nicht der Fall zu sein. Insofern sage ich: nein. Eine Kündigung wäre nicht rechtmäßig. Zumal das ein unzulässiger Eingriff seitens des Arbeitgebers in die private Lebensgestaltung des Arbeitnehmers wäre …
Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung
Damit ist die Androhung der Kündigung gemeint.
Wenn es sich um einen Betrieb mit bis zu 10 Mitarbeitern handelt, kann der Arbeitgeber allerdings, ohne Begründung und mit Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen.
So wie sich das anhört, möchte der Arbeitgeber aber seinen Angestellten nur zwingen, den richtigen Weg einzuschlagen! Davon bin ich überzeugt
Wenn er es nicht behandeln läßßt,erhälrt er seine Arbeitskraft doch viel eher als behandelt.

Ist eine solche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen mangels Umsatz rechtens, oder kann man diese anfechten?

die Kündigung in dem Fall wär nur rechtens wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist das der Verkäufer soundsoviel Umsatz schaffen muss.
, Petora
Kündigung sogenannter "Minderleister" ist seit Jahren ein sehr beliebtes Mittel von arbeitgebern, sich von "unliebsamen" Personal zu trennen. Auf jeden Fall eine unverbindliche Rechtsberatung aufsuchen.
Es gibt die betriebsbedingte Kündigung, bei der z.B. der Arbeitsplatz, auf dem der Gekündigte ist, wegfällt und kein adäquater Arbeitsplatz im Unternehmen zu finden ist. Eine solche Kündigung ist idR mit einer Abfindung für den Gekündigten verbunden.
Es gibt die personenbedingt Kündigung, bei der der Kündigungsgrund in einem persönlichen Zusammenhang mit dem Gekündigten steht Kindererziehung, Altenbetreuung usw.)
und es gibt die verhaltensbedingte Kündigung, deren Grund und Rechtfertigung ebenfalls in der Person des Gekündigten liegt, allerdings diesmal durch schuldhaftes, nicht vertragsgemäßes Verhalten am Arbeitsplatz. Einer verhaltensbedingten Kündigung müssen aber mehrere Er-und Abmahnungen voraus gehen und dem betroffenen Mitarbeiter muss die Chance zur Besserung gegeben werden. Ausnahmen hiervon sind schwere verhaltensbedingte Delikte, die u.a Straftatbestandteile sind, dazu gehören: sexuelle Belästigung, Diebstahl, u.ä. Hier kann ein AG fristlos kündigen.
Oft landen nicht einvernehmliche Kündigungen vor dem Arbeitsgericht und werden dort im Rahmen der geltenden Gesetze individuell entschieden.
Hab nach einem langen Streit von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung bekommen - aber ist diese Rechtens?
Der spinnt, kann dich wahrscheinlich nicht leiden.
Würde mich mal beim Mieterverein erkundigen.
Er hat nichts in deiner Wohnung zu suchen.
Und die Kündigung ist so mit Sicherheit nicht rechtsgültig
wenn die wegen nichtbezahlter miete ist und du belegen kannst, dass das nicht stimmt, dann ist die kündigung sowieso hinfällig. widersprich der einfach! der vermieter kann dann auch keine andferen gründe mehr nachschieben.
allerdings solltest du das mit einbruch, nötigung usw. bleiben lassen in zukunft.
lach ich doch net, Sie sind bei Mir in der Wohnung drin gewesen
war mir eigentlich klar, aber deine formulierung hat das direkt rausgefordert! das solltest du dir nicht gefallen lassen - dagegen kannst juristisch vorgehen! allerdings: das verhältnis zwischen mieter und vermieter ist ja nicht gerade von freundschaft geprägt; falls möglich solltest dich vielleicht doch mal mit dem gedanken eines wohnungswechsels vertraut machen, bevor die situation restlos aus dem ruder gerät.
wenn du viele guten tipps zum mietrecht lesen willst, dann gugg mal bei www.frag-einen-anwalt.de; lies dort einfach nach oder stell auch selbst ne frage.
ja ab zum mieterverein und am besten anwalt einschalten
Die Kündigung hast schriftlich zu erfolgen- von Schreibmaschine / Drucker- ist da nicht die Rede.
Was will der Typ, wenn Du die Miete gezahlt hast, hat er sich an den Mietvertrag zu halten-da stehen dann die Kündigungfristen drin.
Mietervereine, oder kostenlose Beratungsstellen helfen Dir weiter.
Allerings kann er Dir natürlich auch keinen Zetel in die Hand drücken - ohne Quittung von Dir?
Wie will er beweisen, dass Du den bekommen hast, ohne Einschreiben gg. Rückschein.
Am besten gehe zum Mieterverein oder zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Soweit ich weis hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Das ist in Deinem Fall der Fall.
Er hat zwar versäumt Dich über Deine Rechte schriftlich zu belehren ändert aber nichts an der Kündigung. Deine Widerspruchsfristen können sich dadurch verlängern.
Ist die Kündigung begründet zB. Mietrückstände in Höhe von oder mehr als drei Monatsmieten ist erst mal die Form gewahrt.
Schriftlich Einschreiben Rückschein Widerspruch einlegen. Dann muss er eine Räumungsklage anstreben und ein Gericht entscheidet.