Ist kündigung arbeitsverhältnisses mangels umsatz rechtens man anfechten
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Ist eine solche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen mangels Umsatz rechtens, oder kann man diese anfechten?
die Kündigung in dem Fall wär nur rechtens wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist das der Verkäufer soundsoviel Umsatz schaffen muss.
, Petora
Kündigung sogenannter "Minderleister" ist seit Jahren ein sehr beliebtes Mittel von arbeitgebern, sich von "unliebsamen" Personal zu trennen. Auf jeden Fall eine unverbindliche Rechtsberatung aufsuchen.
Es gibt die betriebsbedingte Kündigung, bei der z.B. der Arbeitsplatz, auf dem der Gekündigte ist, wegfällt und kein adäquater Arbeitsplatz im Unternehmen zu finden ist. Eine solche Kündigung ist idR mit einer Abfindung für den Gekündigten verbunden.
Es gibt die personenbedingt Kündigung, bei der der Kündigungsgrund in einem persönlichen Zusammenhang mit dem Gekündigten steht Kindererziehung, Altenbetreuung usw.)
und es gibt die verhaltensbedingte Kündigung, deren Grund und Rechtfertigung ebenfalls in der Person des Gekündigten liegt, allerdings diesmal durch schuldhaftes, nicht vertragsgemäßes Verhalten am Arbeitsplatz. Einer verhaltensbedingten Kündigung müssen aber mehrere Er-und Abmahnungen voraus gehen und dem betroffenen Mitarbeiter muss die Chance zur Besserung gegeben werden. Ausnahmen hiervon sind schwere verhaltensbedingte Delikte, die u.a Straftatbestandteile sind, dazu gehören: sexuelle Belästigung, Diebstahl, u.ä. Hier kann ein AG fristlos kündigen.
Oft landen nicht einvernehmliche Kündigungen vor dem Arbeitsgericht und werden dort im Rahmen der geltenden Gesetze individuell entschieden.