Ist hausbrauer ohne entsprechende ausbildung rein rechtlich möglich gebrautes bier gewerbeanmeldung verkaufen

Ein Hausbrauer muss seine Tätigkeit in jedem Fall beim zuständigem Hauptzollamt anzeigen. Laut Biersteuergesetz darf ein Hausbrauer pro Kalenderjahr max. 200l Bier für den Eigenverzehr, steuerfrei herstellen. Wird mehr Bier gebraut so muss die gesamte Biermenge versteuert werden- das ist soweit klar. Meine Frage ist daher, darf ich als nicht ausgebildeter Brauer, unter der Berücksichtigung von Steuern und Gewerbeanmeldung, überhaupt ein selbst hergestelltes "Lebensmittelprodukt" verkaufen?

2 Antworten zur Frage

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Ist es für einen Hausbrauer, ohne entsprechende Ausbildung , rein rechtlich möglich, sein selbst gebrautes Bier mit Gewerbeanmeldung zu verkaufen?

Ich habe im Internet nach googeln etwas gefunden, was aber geschützt und nicht kopierfähig ist.
Firma: FSM, www.gsm.de
Ein Prospekt als pdf, S. 57.
Demnach ist das gewerbliche Brauen ohne Handwerksordnung erlaubt.
für die rasche Antwort. Hilfreich war sie noch dazu
Ich habe noch was anderes entdeckt:
Brauerei Journal
Demnach dürfen Brauergesellen auch ohne Meisterbrief einen Brauereibetrieb führen
Das sollte mein vorsichtiger Ausdruck "ohne Handwerksordnung" beinhalten.
Nun ist das ja bestätigt.