Ist geschieden ledig

Nein er ist geschieden, ein Lediger war in seinem Leben noch nie verheiratet.

12 Antworten zur Frage

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Ist, wer geschieden ist, ledig?

Aber ledig hat noch eine weitere Bedeutung:
Das Wort ledig ist
* eine veraltende Postposition mit der Bedeutung „frei von“
Von der Seite betrachtet kann es sein das es zutrifft.
ein Adjektiv mit der Bedeutung „noch unverheiratet“ - siehe Familienstand
wiki.
also nein, wenn du ledig bist, warst du noch nie verheiratet
ledig
ledig
Adj; nicht adv;
1 nicht verheiratet: Ist sie l., verheiratet od. geschieden?
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sonst wäre in der definition ja auch ledig /geschieden doppelt
Es gibt manchmal Formulare, in denen nur ledig oder verheiratet zur Auswahl stehen; ich frage mich dann, was Geschiedene angeben sollen oder Verwitwete.
hab ich noch nicht gesehen vllt kommt es nur in situationen vor, wo diese voraussetzungen notwendig sind?
Nein, denn er hatte bereits seinen Familienstand verändert: jetziger Stand: geschieden.
Er könnte also bereits Kinder haben usw.
Ledige waren nie verheiratet, Verwitwete waren immer verheiratet, die Ehe wurde mit dem Tod des Partners beendet, Geschiedene waren auch immer verheiratet, die Ehe wurde geschieden.
Nein! Sie waren verheiratet und sind verwitwet.
Was sollen sie in Formularen angeben, wenn - wie oft - "verwitwet" nicht zur Auswahl steht? Ledig wäre dann gelogen?
Formulare, die ein "verwitwet" nicht zulassen sind aber ungenau! Verheiratet wäre vermutlich dann genauer als ledig - es kommt allerdings ganz darauf an, warum gefragt wird.in einer Singlebörse würde ich dann eher "ledig" angeben, in einem Arbeitsvertrag "verheiratet
Nein, ledig ist man nur, wenn man noch nie verheiratet war.
Eigentlich doof - die Vergangenheit geht doch niemanden was an.
Man ist dann wieder Singel und geschieden.
Geschieden,nicht ledig.
Das ist wie bei verwitwet.
Alleinstehend zwar aber rechtlich ein anderer "Titel"
Warum?
Keine Ahnung
Nein, ist er nicht.
Er wird, was die Wiedereingehung einer Ehe anbelangt, wie ein Lediger behandelt, wenn er r e c h t s k r ä f t i g geschieden ist. Heisst also, er kann erneut eine Ehe eingehen.
Ansonsten gibts im Personenstandregister der Gemeinde einen extra Familienstand: "Geschieden".

Familienstand: ledig oder geschieden? Woher rührt eigentlich diese Unterscheidung, wenn man doch, wenn man geschieden ist, auch wieder ledig ist?

Was sich dann aber nicht mit den heutigen Unterscheidungen deckt. Denn wer ledig ist, war nie versklavt
Nein, insofern hat sich der Begriff "ledig" schon ein wenig verselbständigt und ist eben nur im Hinblick auf den ursprünglichen Sinn "frei, unabhängig" zu betrachten. Er ist nicht mehr Bestandteil unserer aktiven Wortsprache (wenn man heute sagt "Ich bin ledig", meint man, daß man nicht verheiratet ist. Wenn man früher sagte "Ich bin leidg", bedeutete das unter anderem "Ich bin ein freier, ungebundener Mensch". Wenn wir das heute zum Ausdruck bringen wollen, dann sagen wir das auch so und benutzen nicht das Wort "ledig" dafür.) Aber Du hattest doch nach dem Ursprung gefragt?
Ach nein, stimmt, Du warst das ja gar nicht.
Ledig ist man nur, wenn man nicht verheiratet ist. Geschieden ist nicht gleich ledig.
Ledig bedeutet doch "ohne Ehemann". und sowohl bei der Wehrpflicht als auch bei der Einkommensteuerklasse werden verwitwete wie ledige behandelt
Abgesehen davon, wenn ich geschieden bin, bin ich nicht - mehr - verheiratet
Ja, aber sobald du verheiratet warst, egal ob geschieden oder verwitwet, gilt nicht mehr der Status "ledig".
Genau darum geht es mir ja: warum ist das so
Tja, da bin ich jetzt echt überfragt. Sorry.
im neuen familienstandsrecht wird sowieso nicht mehr unterschieden - da gibts nur noch verheiratet / nicht verheiratet bzw. diese lebensgemeinschaft.
Familienstandsrecht? Ich kenne Personenstandsrecht, Personenstandsgesetz von 2009 sowie die Verordnung dazu ebenfalls aus 2009
dann meinen wir beide wohl das gleiche - jedenfalls soll da drinn stehen, dass.
Es gibt das Geburtenregister, das Eheschließungsregister und das Sterberegister.
Wenn du geschieden oder verwitwet bist, gibt es einen Eintrag im Eheschließungsregister. Wenn du ledig bist, gibt es diesen Eintrag nicht. Schon deshalb muss unterschieden werden.
Pardon, Eheregister natürlich, nicht Eheschließungsregister.


geschieden
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- und ein eigenes heim einrichten ^^ solange sie zusammenleben bilden beide eine bedarfsgemeinschaft und alle einkommen -- ihr bezieht das Arbeitslosengeld II . Ihre Eltern sind geschieden, ihr Vater zahlt unterhalt fuer sie. Ihre Mutter sagt, -- das klarzumachen. So geht das ja nun echt nicht. jup. das ist ja das bescheuerte. aber mit 20 kann es doch auch schön -


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- ist immernoch der eleganteste weg.du sagst,du hast nen lebenslauf usw. ich würde das nicht unbedingt erwähnen,wenn -


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