Ist flüchten polizei strafbar

Im Prinzip ist das genauso wenig strafbar, wie die Flucht aus dem Gefängnis …

15 Antworten zur Frage

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Ist das flüchten vor der Polizei strafbar?

Das einzige Risiko was man eingeht: Die Polizei ist gegebenenfalls ermächtigt, Waffen zu gebrauchen, wenn man sich der Festnahme entzieht. Und wenn man bei der Flucht gegen Gesetze verstößt, macht man sich natürlich gegebenenfalls strafbar …
Polizeiflucht ist nicht strafbar – wenn man eine Weisung eines Polizeibeamten nicht beachtet, ist es eine Ordnungswidrigkeit , sonst nichts.
quatsch, was ein blödsinn, gefängnisausbruch wird nur nicht bestraft weil der freiheitsdrang menschlich ist, flucht vor der polizei is was ganz anderes, weil du da noch auf freiem fuß bist
und dann noch 4 mal gute antwort erhalten, ich glaubs ja nicht
Ach ja? Und laut welchem Paragraphen ist die Flucht bitteschön verboten? Gefängnisausbruch ist nicht verboten. Die Flucht vor der Polizei auch nicht.
dass du die Frage, die ich gleich stellen wollte, hiermit schon beantwortet hast
das fällt unter wiederstand gegen die staatsgewalt, wenn du was angestellt hast musst du rechenschafft ablegen, tust du das nicht, liegt haftbefehl vor, sich dem zu widersetzen ist eine weitere straftat, flucht aus dem gefängnis wird wie ich schon sagte nicht bestraft weil der freiheitsdrang menschlich ist, also ein instinkt, wenn du geschnappt wirst, wirst du wieder eingebuchtet, aber die strafe verlängert sich nicht
man man ich glaub ja nit was hier manche für vorstellungen von der wirklichkeit haben
Wenn der Betroffene flieht und gewisse REGELN einhält so ist die Flucht als solche NICHT strafbar!
Sprich wenn er niemand bei der Flucht verletzt, nichts klaut, keine Gruppe anstiften und derartiges!
Der FREIHEITSDRANG oder -trieb ist bei der Polizeiflucht ebenso gegeben wie beim Gefängnissausbruch
absolut richtig chrisagd!
Zu deinem Punkt ,man müsse zur Rechenschaft gezogen werden"
Wenn man aus dem Knast ausbricht entzieht man sich doch genauso der, einem auferlegten, Strafe
Bevor das hier noch eskaliert, erklärt sich irgendein Freiwilliger als Versuchskaninchen?
Dann hätten wir das geklärt
Schwer zusagen. eigentlich ist es legal!
Unter Beachtung gewisser Regeln wird dadurch deine eigentliche Haft/Geldstrafe nicht verlängert!
Begründet wird dies durch den Freiheitstrieb des Menschen
ja,wird die Haftstrafe eventuell verlängert
natürlich ist das strafbar, was denkst du denn?
glaubst du wenn die dich schnappen loben die dich noch oder was
Jop. Nennt sich: Festnahme widersetzt. Und ggf. Angriff auf Beamte
Wenn du aber richtig flüchtest, bekomsmt auch keine Strafe