Ist finderlohn gesetzliche pflicht welcher höhe
10 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Ist finderlohn eine gesetzliche pflicht, wenn ja, in welcher höhe?
971 BGTB: bis 500 € Fundwert 5%, darüber hinaus und bei gefundenen Tieren 3%.
§ 979: kein Finderlohn bei Fund in öffentlichen Behörden und Verkehrsmitteln; ab 50 € Fundwert die Hälfte des Satzes nach § 971.
Bei der Bahn gibt's nichts lt. Beförderungsbedingungen.
Finderlohn ist keine absolute Pflicht, sondern nur fällig, wenn der Finder einen verlangt.
einfach mal von Eschi69 n paar sachen rauskopiert xDD
Der Finder kann darauf verzichten, aber wenn er es haben möchte, so hat der Eigentümer der Sache eben doch die Pflicht. Eine klassische "Kann-Regelung" ist es also nicht.
Andy100: Wenn du die Sendezeiten der Antworten vergleichst, wirst du merken, dass sich beide überkreuzt haben.
Bei mehreren gleichlautenden Antworten kann die Aussage nicht ganz falsch sein.
Jewi: Genau das meinte ich mit "wenn der Finder einen verlangt". So steht es auch im 1. Satz des § 971.
finderlohn ist keine gesetzliche pflicht aber wenn man doch geld kriegt gibt es keine festgeschriebene geldhöhe
Diese Antwort ist eindeutig falsch und wer gibt dafür noch ein Stern?
Mein Glückwunsch - ahnungslose und falsche Antwort und trotzdem 2x 'gute Antwort'. Hast du mehrere Accounts?
Ja, Finderlohn ist vorgeschrieben. Genauso wie Fundsachen abzugeben. Die Höhe ist 5% bzw ab einem Wert von 500 Euro
Finderlohn ist keine Pflicht sondern ein Recht. Der Finder hat ein Recht auf Finderlohn. Ab welchem Wert der Fundsache und wie hoch der ist, regelt ein entsprechendes Gesetz.
War gestern die 1-Million-Euro Frage bei "Wer wird Milliönär