Ist erheben gebühr zahlung ohne bankeinzug rechtmäßig zulässig
Nur, wenn das vorher vertraglich vereinbart oder sonstwie festgesetzt war. Könntest Du den Zusammenhang erläutern?
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Ist das Erheben einer Gebühr für "Zahlung ohne Bankeinzug" rechtmäßig und zulässig?
Ich bin seit dem Verkauf der Kabelsparte durch die Telekom Kunde bei Kabel Deutschland und zahle die Kabelgebühren per Rechnung. Seit 2005 erhebt Kabel Deutschland jetzt eine "Strafgebühr" von 1,50 Euro wegen der nicht gewährten Einzugsermächtigung. Lt. Auskunft von Kabel Deutschland haben sich 2004 die AGB geändert und es ist hier angeblich festgeschrieben.
Wenn Du den Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen hast, so kannst Du da wohl nicht viel machen. Anders allerdings, wenn Dein Vertrag bereits zuvor bestand: Dann müßten die geänderten AGB nämlich einbezogen werden, was nur durch Abgabe einer entsprechenden Zustimmungserklärung Deinerseits geschehen kann. Viele Firmen verschicken einfach die geänderten AGB und schreiben dazu, daß diese gelten, wenn der Kunde nicht widerspricht. Das reicht nicht
ja wenn es in der AGB steht, und dort wird es mit Sicherheit stehen. Ist heute allgemein üblich