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Ist arbeitgeber gesetzlich verpflichtet kündigung abfindung zahlen

Eine grundlegende Neuerung seit 01.01.2004 betrifft den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Bislang war für einfache Arbeitnehmer kein gesetzlicher Abfindungsanspruch vorgesehen. Die in der Praxis häufige Abfindung beruhte einzig und allein auf Vereinbarungen der Parteien, die nicht selten erst vor Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses getroffen worden sind. Diese Abfindungsregelung steht unter drei Voraussetzungen: Es muss sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln. Der Arbeitgeber bietet bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Fall an, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt. Diese Abfindung liegt in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Jahr aufzurunden. Werden diese Voraussetzungen eingehalten und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, dann ist der Abfindungsbetrag fällig. Arbeitsrecht">http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abfindung/aa.htm">Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

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Wann ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet bei einer Kündigung eine Abfindung zu zahlen?