Inkassounternehmen nach über 3 jahren ohne vorherige mahnung forderungen stellen

Nein, denn nach 3 Jahren ist die Verjährungsfrist abgelaufen. Allerdings kommt es hier auf den Anspruch an, bzw um was es geht. In einigen Fällen ist die Verjährungsfrist bei 10 oder gar 30 Jahren angesetzt.

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Darf ein Inkassounternehmen nach über 3 Jahren ohne vorherige Mahnung Forderungen stellen?

Auh jeh, diese Inkassounternehmen. Die versuchen's wohl immer wieder, die einzuschüchtern.
Was hatte ich mit denen wegen unberechtigten Forderungen schon für Ärger.
Aber ich habe mich durchsetzen können, brauchte dann doch nicht zahlen.
Aber nun zu deiner Frage.>
Erstmal geht das gar nicht, daß ein Inkassounternehmen eine Geldforderung ankündigt, ohne dass dem ein Mahnschreiben des Gläubigers vorausging.Das wäre rein juristisch ein grober Formfehler.
Dagegen kannst du in jedem Falle Widerspruch einlegen, und das möchte ich dir auch unbedingt raten, das zu tun.
Und nun die zweite Sache,die Frage nach der Verjährungsfrist.
Da gibt es nun natürlich verschiedene Gesetzgebungen.
Es gibt Dinge, die nie verjähren.> Mord zum Beispiel. Aber um Gottes willen, darum geht's ja hier nicht. Sollte auch nur ein Beispiel sein.
Bei Unterhaltsforderungen, Schmerzensgeld, Schadenersatzforderungen.liegt die Verjährungsfrist, ich bin jetz zwar nicht sicher wielange im jeweiligen Einzelfall, aber in jedem Falle über 3 Jahre.
Da ich nicht weis, worum es in der Forderung bei dir geht, kann ich dir leider zur Verjährungsfrist keine genaue Auskunft geben.
Aber in der Sachlage "Inkassoforderung ohne vorausgegangenes Mahnungschreiben" kann ich dir sagen, das das nicht rechtmäßig sein kann.
Falls eine rechtmäßige Zahlungsaufforderung besteht, die aufgrund von Zahlungsrückstand erhoben wurde, muss dem Bürger, dem Betroffenen, in jedem Falle in einem Mahnschreiben vorher angekündigt worden sein, daß der Gläubiger im Falle der WeigerungVerweigerung der Zahlung ein Inkassounternehmen beauftragen wird, um über diesen Weg seine Forderung entgültig durchzuseten.
Geschah dies nicht, das heist, wurde der Zahlungspflichtige darüber nicht vorher mittels Ankündigung und/oder Mahnung in Kenntnis gesetzt,dann ist der Rechtsweg nicht einghalten worden.
Denn dann ist dem Beklagten das Recht auf Widerspruch gleichermaßen vorenthalten bzw nicht gewährt worden, welches er hätte im Falle eines Mahnschreibens geltend machen können.
Mein Tip :
Alle Unterlagen Schriftverkehr aufheben. Notizen über geführte Telefonate machen, und diese auch als Nachweis aufbewahren, oder falls PC vorhanden, im Computer abspeichern.
Es gibt unseriöse Inkassostellen, die überhaupt nicht zugelassen sind.
Diese erkennt man meist daran, daß auf deren maschinell erstellten Schreiben keine Emailkontaktadresse vermerkt ist, aber eine teure Telefonnumer.
Man kann sich auch im Internet informieren, im Zulassungsregister.
Ich hatte mal Ärger mit der "Deutschen Inkasso AG " in einem Rechtsstreit mit einer deren Klienten, die ihren Geschäftsitz in der Schweiz und Dubai hatte.
Diese Inkassostelle wollte mich mürbe machen, mit einer unberechtigten Geldforderung. Als ich mit einer Gegenklage wegen arglistiger Täuschung und Nötigung über meinen Rechtsanwalt drohte, stellte man plötzlich jeglichen Schriftverkehr mit mir ein, und ich habe seit dem nichts mehr von denen gehört. Natürlich auch nicht gezahlt.
Ich hoffe, daß ich dir wenigstens ein bisschen helfen konnte.
Alles Gute wünscht dir Janek.
PS : Schau doch bitte auch nochmal im Internet unter "Verjährungsfrist". Sicher wirst da fündig.