Ie ist steuerliche situation gmbh gründung aktiv
Wie werden Einnahmen/Ausgaben, Gewinne/Verluste in dieser Übergangsphase verbucht?
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Ie ist steuerliche Situation der GmbH in Gründung wenn Sie schon aktiv ist?
genauso, als wäre die GmbH schon im Handelsregister eingetragen -
außerdem:
Wer beschließt, eine GmbH zu gründen, sollte wissen, dass bereits vor Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister kein rechtsfreier Raum herrscht. Unter juristischem Aspekt lassen sich auf dem Weg zur Gesellschaftsgründung drei Stadien mit jeweils unterschiedlichen Rechten und Pflichten der Gründer unterscheiden.
Die Vor-Gründungsgesellschaft als GbR
Wenn sich mehrere Personen gemeinsam dazu entschließen, eine GmbH oder AG zu gründen, um einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck durch sie zu verfolgen, können sie einen ebenfalls notariell zu beglaubigenden Vor-Vertrag schließen. Dieser vertragliche Zusammenschluss stellt regelmäßig zwischen den Beteiligten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar, die den Zweck hat, gemeinsam die Gründung der GmbH vorzunehmen. Diese GbR wird als so genannte „Vorgründungsgesellschaft“ bezeichnet und ist besonders bei komplizierten Gründungen zweckmäßig. Bei einfachen Gründungen kann auf den Vorvertrag jedoch aus Kostenersparnis verzichtet werden. Wird die GbR bereits nach außen hin tätig, kann auch eine OHG vorliegen.
In jedem Fall haften die Gesellschafter dieser Vorgründungsgesellschaft unmittelbar persönlich. Diese Haftung können die Gesellschafter lediglich durch Einzelabreden mit den Vertragspartnern der Vor-Gründungsgesellschaft auf deren Vermögen beschränken.
Weil diese Vor-Gründungsgesellschaft kein echter Vorläufer der späteren GmbH ist, geht sie auch nicht nach Gründung in diese über, sondern erlischt regelmäßig mit wirksamem Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Die Haftung für Handlungen der Vor-Gründungsgesellschaft verbleibt also auch nach erfolgreicher Gründung der GmbH grundsätzlich bei den Gesellschaftern persönlich.
Die Vor-GmbH als eigene Rechtsform -
Die GmbH in Gründung: Rechte, Pflichten und Haftung | Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Eine "GmbH i.G." ist ja bereits aktiv.
Also unterliegt sie ganz normal der Besteuerung wie als GmbH ohne "i.G." und bucht auch schon ihre Geschäftsvorgänge entsprechend.
Umgekehrt ja auch das gleiche, wenn sie bereits "i.I." ist, aber natürlich erst mal noch weiter ihre Geschäfte betreibt.