Hund gekauft welcher rasse bundesland derzeitigen besitzers verboten ist was tun
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Hund gekauft welcher, von der Rasse, im Bundesland des derzeitigen Besitzers verboten ist. Was tun?
Ich würde mich ans Tierheim wenden.
Oder, noch besser
an einen Tierarzt.
Ich glaube, mir sehr sicher zu sein, dass er den Hund
- so Dein Freund einen Hundeführerschein macht
- er den Hund sich nachchipen lässt, impfen lässt etc.
im Aunahmegenehmigungsverfahren auf Haltung beantragen kann.
Auf jeden Fall ist er in Niedersachsen verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung sofort abzuschließen.
Und er muss eine Sachkundeprüfung ablegen.
Schau' auch hier
http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=96634&_psmand=7
noch mal genauer nach.
Eine gute Nachricht habe ich für Deinen Bekannten:
Gemäß
Rasseliste – Wikipedia
gilt für Niedersachsen:
"Eine Rasseliste ist im Kontext der Hundehaltung
eine Liste von Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden oder deren Gefährlichkeit vermutet wird.
Von den Rasselisten erfasste Hunde werden als Listenhund bezeichnet;
für ihre Haltung gelten verschiedene Einschränkungen, die sich je nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden können.
Neben einem Verbot der Haltung gewisser Rassen sind rassespezifische Einschränkungen bei der Haltung möglich"
==> Jetzt wird's interessant für Dich:
"Die Rasselisten wurden nach der Landtagswahl vom 2. Februar 2003 und dem Regierungswechsel zur CDU wieder aus dem Hundegesetz gestrichen."
und weiter heißt es:
"Das Gesetz wurde 2011 wiederum neu gefasst.
Auch diese Neufassung enthält k e i n e Rasseliste.
In der Begründung dazu heißt es:
„In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen,
dass nach den vorliegenden Erkenntnissen das Verhalten des Hundehalters maßgeblichen Einfluss auf Art, Häufigkeit und Schwere eines Zwischenfalls mit Hunden hat.
Die
- Erziehung und Ausbildung eines Hundes
- Sachkunde und Eignung des Halters
- situative Einflüsse
sind für die Auslösung von aggressivem Verhalten von wesentlicher Bedeutung.
Hingegen ist die Einstufung eines Hundes als gesteigert aggressiv oder gefährlich, anknüpfend an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse oder einem bestimmten Hundetyp, in Fachkreisen nach wie vor umstritten.“
Mit anderen Worten:
Es gibt in Niedersachsen KEINE ausdrücklich verbotenen Hunde.
Dein Bekannter muss nur o.a. Kriterien erfüllen:
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter
- Impfpass des Hundes
- Meldung des Hundes
- Chipen des Hundes
- Schakundenachweis des Halters.
Dann ist alles prima und bestens.
Viel Freude an und mit dem Tier
Schakundenachweis des Halters
Sachkunde?
Ja. Schkundenachweis.
Schau' mal auf die Uhrzeit. Da hatten meine Finger vermutlich schon geschlafen^^.
NEIN!
Vorführeffekt^^.
S a c h k u n d e n a c h w e i s.
in niedrsachsen hats leider den Hunde führerschein--das ist etwas teuer--.
versuchs mal über Tasso anzumelden und als an der Steuer vorbei ohne Anmeldung.
Lass ihn--ohne Sachkundenachweis als für 6 monate in Weitervermittlung registrieren--das sollte den Freiraum schaffen, um weiter zu agieren.