Huhuu uni bewerben nc schlecht ist möglichkeiten reinzukommen

Rechtswissenschaft WS: 2,4 Mein NC: 2,7 Trotzdem bewerben? Besteht da irgendwie die Möglichkeit noch reinzukommen? Mit dem Losverfahren oder durch einklagen oder was kann man da machen? Der NC zum Sommersemester ist 2,8.möcht mich aber nicht darauf verlassen, dass ich dann sicher angenommen werde. Welche Möglichkeiten - egal wie unwahrscheinlich sie helfen - bestehen also da reinzukommen bzw. wie kann man da Wartesemester bekommen? Denn wenn ich jetzt abgelehnt werde - was ja sicher so sein wird - will ich natürlich auf die Warteliste und nicht irgendwie nächstes Jahr wo der NC noch höher wird von neu anfangen.dann wird das ja nie was.

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1630 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Huhuu an der Uni bewerben obwohl der NC zu schlecht ist? Möglichkeiten trotzdem reinzukommen?

ggf. Wartesemester und in der Zeit freiwlliges soziales Jahr, bringt das was?
Bei den meisten Unis kommst du auf eine Warteliste.
achsoo, ich warte heute bei der studienberatung und sie meinte ich krieg nur ne ablehnung und solls dann nächstes jahr nochmal probieren muss ich mich dann fürs losverfahren extra bewerben oder erfolgt das automatisch?
Der NC ist ja nicht fest sondern hängt davon ab wieviele sich bewerben, darum solltest du dich auf jeden Fall bewerben.
Wenn das nicht klappt, Losverfahren wäre eine Möglichkeit und zum einklagen braucht man halt nen Anwalt, was wieder Geld kostet.
Und sowas wie Wartelisten gibt es nicht. Wenn du dich in einem Jahr bewirbst, gibst du an dass du 2 Wartesemester hast, dann wird das auch berücksichtigt.
"Über den NC kursieren an Schulen eine Reihe von Gerüchten, die nicht immer der Wahrheit entsprechen. Darum im Folgenden die Aussagen, die zutreffen:
Bei dem NC gibt es keine festgelegten Mindestnoten oder Mindestwartezeiten. Die Ergebnisse früherer Verfahren sind keine Richtwerte.
Die Durchschnittsnote wird durch Wartezeit oder häufige Bewerbungen nicht verbessert.
Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung.
Wer sich wann zuerst beworben hat, ist für die Berechnung der Wartezeit gleichgültig.
Niemand zählt, wie oft sich jemand beworben hat. Wartelisten gibt es nicht.
Wer einen Dienst antritt, sollte sich dennoch für das Studium bewerben. Nur wer eine Zulassung zu einem Studiengang erhalten hat erhält nach Ablauf des Dienstes nach einer erneuten Bewerbung eine bevorzugte Zulassung.
Rangfolgen nach Note und Wartezeit gelten einzig für die Teilnehmer am jeweils aktuellen Bewerbungsdurchgang und nicht darüber hinaus.
1. Hinweise zu den Zulassungswerten  - Goethe-Universität