Hilfe schimmel mietwohnung was tun welche rechte gelten machen mauerwerk erneuert werden

ich bewohne seit anfang dezember eine mietwohnung.vor meinem einzug war ein erheblicher wasserschaden im wohnzimmer aufgetreten der von dem defekten dach ausging.dieser war zum besichtigungs termin noch in bearbeitung und zum einzug später auch schon vorgenommen worden.mir wurde gesagt der schaden am dach wurde ausgebessert.beim einzug befanden sich mehrere feuchte stellen in der wohnung welche nach einiger zeit des bewohnens auch verschwanden jedoch habe ich eine mängel liste aufgesetzt über sämtliche mängel, die zum zeitpunkt der wohnungsübergabe für mich nicht ersichtlich waren. meiner meinung nach ist auch keine richtige wohnungsübergabe zustande gekommen.eine weitere frage hier wäre wie sieht den eine ordnungsgemäße wohnungsübergabe aus?wieder zurück zu meiner eigentlichen frage.nun nach ca.2 1/2 monaten die ich hier nun schon wohne ist an der selben stelle im wohnzimmer schimmel,mir wurde gesagt es sei schwarzschimmel, aufgetreten.dasselbe passierte bei meiner nachbarin vor einigen wochen. was kann/muss ich jetzt tun? mir wurde gesagt bei schwarzschimmel müsse das mauerwerk erneuert werden,da sonst der schimmel immer noch wenn auch nicht offensichtlich vorhanden ist.ich gehe nicht davon aus das mein vermieter solche maßnahmen in betracht zieht da er meiner nachbarin nur ein chlorspray in die hand gedrückt hat und sich darauf hin allergische reaktionen bei ihr zeigten. ich wiederrum weiss das ich auf chlor allergisch reagiere desshalb kommt diese bahandlungsweise für mich nicht in frage. ich möchte auch nur sehr ungern wieder ausziehen. tja, ich denke das sollte an information vorerst reichen. ich würde mich über jegliche ratschläge freuen.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1642 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

HILFE~!Schimmel in Mietwohnung.Was kann ich tun? Welche Rechte kann ich gelten machen? Muss das Mauerwerk erneuert werden?

Also. grundsätzlich musst Du zunächst den Vermieter über den Schimmel informieren und ihm so die Möglichkeit geben den Schimmel zu entfernen / entfernen zu lassen. Dazu darfst Du ihm auch gerne eine Frist setzen und gegebenenfalls die Miete kürzen für den Zeitraum in dem der Schimmel vorhanden ist.
Wenn er mit dem Chlorspray ankommt, kannst Du ihn auf Deine Allergie hinweisen und um eine Möglichkeit bitten.
Wenn seine 'Bemühungen' den Schimmel zu beseitigen nicht zufriedenstellend waren, kannst Du einen Gutachter einschalten. Und wenn dieser Dir bestätigt, dass das Mauerwerk ausgewechselt werden muss , dann kannst Du darauf bestehen.
Bei Schimmel solltest Du sofort und dringend handeln!
Die meisten davon sind giftig und du kannst Dir erhebliche Gesundheitsschäden zuziehen!
1. Alle Mängel, auch die, die Du nach der Übergabe entdeckt hast, umgehend dem Vermieter anzeigen, schriftlich.
2. In dieser Anzeige unbedingt eine ANGEMESSENE Frist setzen, in der Regel vier Wochen, es sei denn es sind dringlichere Dinge
3. Du bist verpflichtet, die Arbeiten zur Mängelbeseitigung zu dulden und zu ermöglichen.
4. Nach erfolglosem Ablauf der Frist solltest Du mahnen, wieder unbedingt mit einer erneuten Fristsetzung, nochmals 4 Wochen. Erst ab dann bist Du auch berechtigt, eine Mietminderung vorzunehmen, diese muss aber vorher angekündigt werden.
5. Nach erfolglosem Ablauf der 2. Frist bist Du berechtigt, den Mangel in eigenem Auftrag abstellen zu lassen und die Kosten von der Miete abzusetzen bzw. vom Vermieter zu verlangen. Bevor Du aber diesen Auftrag herausgibst, ist es zwingend erforderlich, dass Du alle Mängel dokumentierst, mit Fotos und / oder schriftlichen Zeugenaussagen, für den Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung!
Dir würde ich jedoch raten, hier nicht sofort selbst zu agieren, sondern Dich vom Mieterbund beraten zu lassen und gegebenenfalls dem Verein beizutreten, dies lohnt sich auf alle Fälle, trotz der Kosten.
Der Mieterbund kann Dir auch genau sagen, wieviel Mietminderung Du für welchen Mangel jeweils verlangen darfst.


rechte
Arbeitsgesetze bzw. Regeln

- Eintrittsformular per Post an. Dieses füllt man dann aus. Es werden dann meistens 1 Prozent deines Bruttoarbeitslohnes von -- den Betriebs- oder Personalrat oder die Mitarbeitervertretung, wenn es so eine/n gibt. 2. An einen Fanchanwalt für -- ist international. Was ist eine Gewerkschaft? - WAS IST WAS Es gibt verschiedene Gewerkschaften. Man sollte sich eine -- Nein, wenn man kein Mitgleid ist, bekommt man auch keine Hilfe von irgendeiner Gewerkschaft. Ruf einmal mal beim DGB = -


schimmel
Was für eine Art Schimmel ist der schwarze Schimmel den man öfters im Badezimmer zwischen …

- Zentralnervensystem an. Du oder Deine Kinder werden Atembeschwerden bekommen, unternehme schleunigst was dagegen.- Sporen. Da Schimmelpilze Gifte bilden , können sie Vergiftungserscheinungen auslösen. Wesentlich häufiger sind jedoch -


mietwohnung
dachrinnenreinigung betriebskosten?

- werden oder eine Mieterberatung zur Klärung zu Rate gezogen werden. Weitere einschlägige Artikel siehe hier: http://www. -- „sonstige Betriebskosten“ sein Es wäre also zu prüfen, was im Mietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten vereinbart -