Hi cosmiq freunde schule bücher bekomme nicht eingebunden

Hi. bald ist Bücherrückgabe. um genau zu sein habe ich dafür noch 2 Tage! Meine Frage ist nun : Ich habe von der Schule vor nem halben Jahr die ganzen Schulbücher bekommen. Aber alle waren uneingebunden. Als ich festgestellt habe, dass wir die Bücher auch im Unterricht selten brauchen, wollte ich auch das Geld dafür nicht ausgeben. Jetzt hängt in der Schule son Papier auf dem steht, dass die Bücher nur eingebunden zurückgegeben werden können. Also da steht : "Bei der Rückgabe besteht eine Einbindungsplicht." Muss ich das jetzt wirklich noch einbinden? Oder kann ich da was drehen?

6 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1487 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Hi CosmiQ-Freunde, wenn ich von der Schule Bücher bekomme, die nicht eingebunden waren.

Ich hab die Bücher nun einbindene lassen, allerdings nicht mit KLarsichteinbände, sondern sonem blauen Papier.
Also d.h dass man den Titel des Buches nicht lesen kann etc.
Wenn ich meine Bücher morgen abgebe, müssen die das dann annehmen oder können die verlangen, dass ich das mit KLarsichteinbände einbinde.?
Weil die Klarsichteinbände sind teuerer, und das blaue Papierzeugs hatten wir schon zu Hause.
Ja mache es doch! Ist ja kein BEINBRUCH. Ich binde Bücher binnen Sekunden ein. Warum drehen? Ist doch kein Aufwand und man bricht sich dabei nichts ab. Ich hätte diese schon nach Erhalt "eingebunden".
Macht man einfach.
Einbindungspflicht bedeutet du kannst die bücher nur eingebunden abgeben und so viel aufwand ist das auch nicht
frag doch einfach ne freundin von dir vll machts die ja hab ich ab und zu versucht und hat auch geklappt
Hobbyjuristen sind hier eigentlich fehl am Platze.
Er hätte eigentlich die Pflicht, die entliehene Sache in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat bzw. die Wertminderung auszugleichen. Da die Bücher gebraucht wurden, entsteht eine Wertminderung, die er dadurch minimieren kann, indem er die Bücher vor Abnutzung schützt, also einbindet. Die Alternative wäre, die Wertminderung finanziell auszugleichen, was er aber nicht will und wegen der Lernmittelfreiheit auch nicht braucht.
Gem. Schulgesetz besteht die Pflicht, die Bücher so pfleglich wie möglich zu behandeln. Das bedeutet, sie müssen eingebunden werden.
Gott ist dann das nen Mist.also ich würds machen um keinen Ärger zu bekommen aber ansonsten widerspricht sich diese Vorschrift irgendwie selbst.
Du hast seltsame Ansichten. Vom Staat verlangst du KOSTENLOS die Bereitstellung von teuren Büchern. Aber deinen kleinen Beitrag zum Werterhalt dieser Bücher willst du nicht leisten.