Helfen kleingewerbe anmeldung krankenkasse

ich arbeite seit 4 Jahren als geringfügig Beschäftigte. Nachdem mein Mann arbeitslos wurde ,habe ich zusätzlich etwas aufgebaut um nachher nicht in die Hartz Situation zu geraten. Dieses kostete bis jetzt reichlich Geld und es wird auch noch eine Weile dauern bis etwas größere Einnahmen kommen. Diesen Aufbau bezahle ich aus meiner geringfügigen Beschäftigung. jetzt fragt die Krankenkassewas ich verdiene Ich habe aber nur Minus im Moment. Darf laut Krankenkasse nur 345,-€ verdienen wobei der Lohn mitzählt. Jetzt gibt es nur die Möglichkeit für mich: geringfügige Beschäftigung aufgeben ,aber dann habe ich kein Geld mehr für dem Aufbau des neuen Bereiches. Meine Frage: gibt es für Jungunternehmer eine Stundung oder einen anderen Tarif. Oder ganz etwas Anderes? Das kann doch nicht alles umsonst gewesen sein?

1 Antworten zur Frage

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Wer kann helfen Kleingewerbe Anmeldung bei der Krankenkasse

Leider gibt es für Jungunternehmer keinerlei Stundung. Die gesetzlich Krankenkasse, in der du offensichtlich Mitglied bist, ist sogar gesetzlich verpflichtet, dich hinauszuwerfen, wenn du zwei Monatsbeiträge nicht bezahlt hast.
Der Beitrag wird prozentual von Deinem Einkommen gerechnet, wobei du natürlich keinen Zuschuss mehr von einem Arbeitgeber bekommst. Die gesetzliche Mindesteinnahme beträgt dabei 1.837,50 EUR und darauf musst du dann den Beitragssatz zahlen + natürlich auch noch die Pflegeversicherung.
Fördert die Bundesagentur für Arbeit die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit der Zahlung von Einstiegsgeld bzw. einem Existenzgründungszuschuss , gilt eine besondere Mindestgrenze von 1.225 EUR.
Verluste kannst du auf den Krankenkassenbeitrag nicht anrechnen, nur steuerlich geltend machen.
Vielleicht fällt noch jemandem eine andere Lösung ein, aber ich würde mich doch einmal beim Abeitsamt schlau machen, ob für dich nicht die Gründung einer Ich-AG oder vielleicht die Förderung via Einstiegsgeld in Frage kommen könnte.
Ansonsten reitest du dich unter Umständen ganz übel rein. Der Verlust der Krankenversicherung ist schnell geschehen und kann ziemlich dramatische Folgen haben.
Viel Glück
Die gesetzliche Mindesteinnahme bei den Gesetzlichen Krankenkassen kann man nur umgehen, indem man falsche Angaben zu den aufgewendeten Stunden macht.17Std dürfen wöchentlich nicht überschritten werden - Vorsicht: angegebene Höchstgrenze von 17,5 Std. darf nicht angegeben werden!, die Einnahmen müssen unter der gesetzlichen Mindesteinnahme liegen, und es darf niemand beschäftigt sein, auch nicht geringfügig- aber wer kann sich schon Angestellte leisten bei einem solchen Einkommen,und warum sollte man für dieses läppische Einkommen mehr als 17 Stunden wöchentlich arbeiten? Macht ja sonst auch keiner, oder?Also nur Mut