Hartz iv zuschuss couch
Hab mal eine Frage, wir haben einen Zuschuß beim Amt für eine neue Couch gestellt und diesen auch bewilligt bekommen. Nun meine Frage, meine Oma möchte mir Geld schnken, damit wir uns was anständiges kaufen können + das Geld vom Amt! Darf ich das? Also ich meine, wir müßen ja den Beleg dafür beim AMt vorzeigen und mal angenommen wir würden 200€ für eine Couch vom Amt bekommen, kaufen aber durch das geschenkte Geld meiner Oma eine Couch für 600€.geht das? Vor allem da man nirgendswo eine Couch für 200€ bekommt
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Hartz IV Zuschuss für eine Couch
Da mußt Du wohl mal beim Amt nachfragen. ich würde es nicht so einfach machen, denn normalerweise sagen die dann, dann kann Deine Oma ja die Couch komplett bezahlen. Frag einfach mal nach, dann bist Du auf der sicheren Seite
Viel Glück.
eine Couch bekommt schon für 200 euro, einfach mal bei Poco, Roller oder so schauen, auch da kann man manches Schnäppchen machen.
Beim Amt würde ich den Beleg für die Couch im Wert von 600Euro vorlegen, dann aber dabei sagen, bzw schreiben, das ihr euch das Geld geliehen habt und in Raten zurückzahlt.
Schenkungen muß man meines Wissens beim Amt melden.
Was Du da vorschlägst ist Betrug! Du machst dich hier gerade der Anstiftung zu einer Straftat schuldig
Was ist daran Betrug?
Bist Du Hartz IV Empfänger?
Würd mal überlegen was du da schreibst
Zweckbestimmte Geldzuwendungen sind zulässig. Aber trotzdem kann das Amt darauf bestehen, dass die Möbel preiswert und bedarfsgerecht angeschafft werden.
Ich würde da eher mit dem Möbelhaus einen Deal machen.
Du hast sowieso nur einen Anspruch auf das Geld vom Amt, wenn du deine Bedürftigkeit nachweist oder sie gegeben ist. Wenn du jemand hast, der dir was schenkt, ist in diesem Ausmaß deine Bedürftigkeit eingeschränkt und dieses Geld wird dir angerechnet. Und: Es gibt eine Couch für viel weniger als 200 Euro. Du brauchst halt keine neue. Probiers mal unter "zu verschenken" oder "gebraucht
Sobald du angibst daß deine oma dir geld schenkt wird dir das vom amt angerechnet!ich würd am ehesten nichts sagen das geld von deiner oma ja nicht auf deinem konto buchen und eine neue couch kaufen!auch für 200 euro gibts schon nette couchen und das geld von der oma würd ich mir für etwas anderes nütliches auf die seite legen! aus bayern
Nu fühl Dich mal nicht gleich so auf den Schlips getreten. Was Du jetzt unten im Kommentar schilderst, macht endlich klar, um was es geht und damit kann ich Dir endlich auch eine vernünftige Auskunft geben. Alles andere wäre doch raten ins Blaue hinein gewesen.
Allerdings kann ich vollkommen verstehen, dass die Nerven bei Dir im Moment blank liegen. Mein Kommentar war wirklich nicht böse gemeint, aber ich habe Deine bisherigen Ausführungen einfach nicht verstanden. SORRY!
Dann mal der Reihe nach.
Im Grunde benötigt Ihr also eine komplett neue Wohnungseinrichtung, da die alte durch den Schimmel unbrauchbar ist. Dadurch wird auch klar, weshalb das Amt in Eurer Situation Geld dafür bewilligt hat.
Das Problem was ihr jetzt habt, ist folgendes:
Das Arbeitsamt wird Euch zwar helfen wieder Möbel zu bekommen, aber nur zweckmäßige Möbel der einfachsten Art. Wenn Du mal in die einschlägigen Versandhauskataloge schaust, dann wirst Du durchaus Couches in der Preislage bis 200 € finden, nur sind das natürlich keine hochwertigen und schönen, wie Ihr sie vielleicht vorher besessen habt. Um für den erlittenen Schaden durch den Schimmel einen Schadensersatz zu bekommen, müsstet Ihr Euch an Euren alten Vermieter halten, bei dem allerdings dummerweise wohl nichts mehr zu holen ist. Das Arbeitsamt aber ist für den Schadensersatz nicht zuständig. Deshalb kann und wird auch nicht mehr bewilligt.
Das nächste Problem ist das Geldgeschenk:
Geldgeschenke gelten - abgesehen von einem geringfügigen Freibetrag, der bei ich glaube höchstens 50 € liegt, aber jetzt bitte nicht auf den genauen Betrag festnageln - also Geldgeschenke gelten in dem Monat, in welchem Du sie erhältst als Einkommen, welches mit den Leistungen verrechnet werden muss. Es ist kein Vermögen wie das Geld auf Deinem Sparbuch, sondern gilt im fraglichen Monat tatsächlich als Einkommen. Erst wenn im Folgemonat noch Geld übrig ist, wird es als Vermögen behandelt. Genau das gleiche Problem haben z.B. Kommunionskinder, denen Geldgeschenke gemacht werden. Dieses Geld gilt in dem Monat, wo sie es bekommen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie und wird bis auf den Freibetrag verrechnet. Eine sch* Situation!
Man könnte jetzt argumentieren, dass es sich bei dem Geld Deiner Oma um eine sogenannte sachgebundene Zuwendung handelt, über die ihr ja nicht frei verfügen könnt. Am einfachsten wäre es, wenn Euch die Oma die Couch kauft, denn dann wäre es ein schlecht verwertbares Sachgeschenk, was nicht angerechnet würde. Aber dann ist wieder die Frage, ob Ihr die 200 € für die Couch abrechnen müsst.
Die Idee mit dem Geld leihen ist aus meiner Sicht gar nicht so dumm. Nur darfst Du Dir noch keine Sachen kaufen, bevor das Amt die Gelder bewilligt hat. Wenn Du die Sachen ja irgendwie kaufen konntest, dann besteht ja kein Bedarf mehr. Da hat der Sachbearbeiter wohl richtig argumentiert. Soweit ich weiß ist es Euch aber nicht verboten, zusätzlich zu dem bewilligten Geld noch etwas in der Verwandtschaft zu "leihen", damit die Renovierung etwas besser ausfällt, als vom Amt bewilligt wurde, oder die Couch eine etwas bessere Qualität hat. Ganz sicher bin ich mir aber nicht, ob dieser Weg legal ist.
Vielleicht solltest Du zur Vorsicht noch einmal Rat bei einem Rechtsanwalt suchen. Entweder holt Ihr Euch einen Beratungsschein beim Amtsgericht oder Du fragt im Link unten einmal nach, indem Du dort noch einmal den Sachverhalt schilderst. Das geht schon ab 15 € aufwärts, ist also noch irgendwie bezahlbar.
Ich drücke Euch ganz feste die Daumen, dass s eine vernünftige Lösung finden lässt. Massiver Schimmelbefall in der Wohnung ist so ziemlich das schlimmste, was einem gerade auch mit Kleinkind passieren kann.
Alles Gute für Euch
Naja, dass man eine Couch für 200€ bekommt stelle ich mal in Frage, wir haben schon fast alle Läden wo man Sitzgarnituren bekommen kann abgerast und unter 500€ ist nichts dabei außer man nimmt einen 2 Siter mit einem sehr unstrapazierfähigem Stoff und die Sitzhöhe beträgt gerade mal 35cm!
Ich weiß das wenn wir sagen würden wir hätten uns das Geld geiehen, dass die dann Theater machen! Meine Mutter hätte uns nämlich das Geld für die Renovierung geliehen da wir wegen erheblichen Schimmel schnell hier raus müßen, ich hatte da beim Amt angerufenund gefragt, ob wir dann schonmal was kaufen könnten obwohl der Antrag noch nicht bewilligt ist und darauf wurde mir gesagt "wenn man sich das Geld woanders Leihen kann brauchen wir keine Hilfe vom Amt!" Aber angenommen ich würde das Geld geschenkt bekommen dann ist das doch mein Geld, oder etwa nicht? Und mit dem kann ich doch dann machen was ich will oder nicht?
Was könnte denn passieren, wenn ich "einfach" eine Couch für 600€ kaufe ohne dem Amt was zu sagen, weil es eine Spontane Aktion war, da meine Oma spontan im Laden sagte "kauft euch was anständiges!"?
Mich schwer wundert ist, dass Du schreibst, der Antrag wäre Euch bewilligt worden, aber Du weißt nicht, wie hoch der Betrag ist, der Euch bewilligt wurde.
Bei HARTZ IV/ALG II gibt es nämlich normalerweise überhaupt keine Zuschüsse mehr für "neue" Möbel. Es sei denn, Ihr hättet einen komplett neuen Hausstand gegründet und müsstet Euch komplett neu einrichten.
Aber bei Dir geht es ja wohl nur um den Ersatz einer alten Couch. Und ein solcher Ersatzkauf muss von den Regelleistungen angespart werden. Das hat sich im Vergleich zur früheren Sozialhilfe grundlegend geändert.
Auch bei einem Umzug werden normalerweise keine zusätzlichen Möbel bewilligt, weil normalerweise ja schon Möbel vorhanden sind.
Deine Frage schaue ich mir schon seit vorgestern immer wieder an, aber so recht schlau werde ich nicht aus dem, was Du da schreibst.
Ok also nochmal kurz zusammengefasst!
1. Es war kein geplanter Umzug bei dem wir schon 3-4 Monate vorher wissen wir ziehen um und können was an die Seite legen.
2. Wurde uns vom Gesundheitsamt ein Schreiben ausgestllt, dass wir eigentlich gar nicht mehr in dieser Wohnung leben dürfen, eben wegen der feuchtigkeit und dem Schimmel! Also müßen wir so schnell wie Möglich hier raus!
3. Nein der Vermieter kommt für nichts auf, da er hoch verschuldet ist und nun sogar die geminderte Miete von uns gefändet wird
4. Rein Theoretisch sind die Möbel fast alle durch den extremen Schimmel nicht zu gebrauchen uns wurde sogar vom gesundheitsamt angeraten, dass wir alles weg schmeißen sollen! Aber das geht nicht!
5. Wir wollen keine neue Couch, weil wir es so wollen, sondern weil wir aufgrund des Schimmels welcher sich in den Schlafräumen sehr extrem befindet, gezwungen waren auf der Couch zu schlafen, dadurch hat diese Massiv gelitten.
6. Ich habe alles mögliche abgeklappert was es so an Möbeln und so gibt und unter 200€ bekommt man keine! Und ich möchte ja bitte eine Couch haben die dem Zustand unserer jetzigen vor dem Schimmel entspricht! Sonst könnte ich die ja hier auch behalten, aber da ihr nicht wißt wie die Couch aussieht und wie man darauf sitzt, möchte ich nicht darüber geurteilt wird!
7. Wenn ICH Geld geschenkt bekomme gehört es doch MIR! Das läuft doch ähnlich wie das ersparte was ich habe, das können die nicht anrechnen! Ich habe ja jetzt auch ca. 150€ auf dem Sparbuch, da ja mal das Auto kaputt gehen kann oder so, halt für solche Notfälle und das dürfen die mir auch nicht anrechnen! ODER?
8. Immer noch fragen?
Hallo Guggemal
Nee so war es auch nicht gemeint, es ist halt nur wirklich sehr sehr nerven aufreibend, zumal wir ja den Schlüßel für die neue Wohnung, trotz bezug am 01.08 schon haben und einfach nichts machen können!
Ich habe im Moment keine Kraft mehr und könnte wirklich nur heulen.
Besonders schlimm ist es für mich, dass mein Mann ja Vollzeit arbeiten geht und wir trotzdem auf Hilfe angewiesen sind, ich fühle mich wie auf den Präsentierteller gelegt, muß über alles rechenschaft abgeben und und und.
Unser jetziger Vermieter ist wirklich ein A* denn wenn wir noch das ganz große Pech haben, bekommen wir nichteinmal die Kaution über 900€ zurück, da ja schon alles gepfändet wird was er wohl besitzt, sogar die Miete die wir ihm zahlen! Und er hat es 100% nicht auf ein gesondertes Konto getan!
Leider besteht da für uns auch keine Möglichkeit den Anspruch geltend zu machen oder gar zu sagen, wir brauchen das Geld für die Renovierung! Da hat unser Anwalt uns ganz schlechte Aussichten vermittelt!
Und das obwohl unser jetziger Vermieter keine "Abkostenrechnung" machen muß, da alles wir selber direckt bezahlt haben! Er hat wirklich nur die kalt Miete bekommen und mehr nicht!
Ich kann euch sagen, gerade mit oder wegen dem Kind ist es so schlimm, sie ist schon wieder so stark krank, hat die Bronchien zu sitzen und die vom Amt interessiet es einfach nicht! Im Grunde wären sie schuld wenn meine Tochter einen dauerhaften schaden davon trägt!
Ich hatte ja darum gebenten, dass mein Sachbearbeiter sich mit der Bewilligung beeilt! Ja das wurde mir versichert, dass ich mitte letzter Woche den Bescheid und das Geld haben würde und am Donnerstag kam dann ein schreiben sie bräuchten dann doch noch die Skizze von der Wohnung.Ja hallo? Ich war in der Zeit 2x vor ort und hatte mit ihm Telefoniert, da wurde nie ein wort über eine Skizze verloren und nun zieht sich alles hin! Als ich ihm dann die Skizze sofort Donnerstag brachte, fragte ich wie lange es den wohl dauern würde, naja und seine Antwort war "sie ziehen doch erst zum 01.08 um, also kein Streß!" Selbst nochmal der Hinweis auf meine Tochter und der extrem Situation beeindruckte ihn kein Stück. Wenn ich ein A* wäre, dann könnten wir sagen wir müßen in ein Hotel für die Zeit bis zum Umzug und die sollen das zahlen zusätzlich zur Miete, denn wir dürften uns hier gar nicht mehr drin aufhalten, aber so bin ich ja nicht! Naja ich hoffe es geht alles schnell über die Bühne
das ist ja eine üble Geschichte, in der Ihr da drinsteckt und ich kann verstehen, dass es Dir saumäßig schlecht geht und dass die Kraft am Ende ist. Es ist schwer das kleine Licht am Horizont zu sehen, wenn um einen herum alles so dunkel und verworren ist.
Den Sachbearbeiter, der Euch so hinhält, würde ich am liebsten von hier aus in den A*llerwertesten. nun ja. Vom Vermieter ganz zu schweigen.
Schimmel ist wohl mit das schlimmste, was einem in der eigenen Wohnung begegnen kann. Und da sollte doch eigentlich jeder verstehen, dass Ihr da so schnell wie möglich raus müsst - gerade auch wegen dem Kind. Wie lange habt Ihr denn schon in der "Bruchbude" ausgehalten oder aushalten müssen?
Sprecht doch mal mit Eurem Anwalt, ob man nicht vorsichtshalber eine Klage gegen den Vermieter wegen Körperverletzung erheben könnte. Ich bin keine Juristin, aber wenn einer von Euch bleibende Schäden davon tragen sollte, dann habt Ihr vielleicht in Zukunft die Möglichkeit den Vermieter über eine Schadensersatzklage ans Zahlen zu bekommen, wenn der seine Insolvenz mal überwunden hat und vielleicht wieder zu Geld gekommen sein sollte. Das ist nur eine Idee und ich weiß nicht, ob das überhaupt geht, aber Ihr solltet mal Euren Rechtsanwalt darauf ansprechen.
Halt die Ohren steif - und knuddel mir Deine Kleine mal ganz fest. Wie alt ist sie?
Ganz
guggemal
PS. Wenn Du das hier nicht so öffentlich schreiben magst, kannst Du mir auch eine Nachricht schreiben.