Hartz iv berechnung steuerfreie lohnzuschläge arbeitgebers ehemannes gesamtbrutto dazugerechnet werden

Es gibt meines Erachtens keine steuerfreien Lohnzuschläge. Von daher sollte Deine Frage damit beantwortet sein.

4 Antworten zur Frage

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Darf bei Hartz IV -Berechnung steuerfreie Lohnzuschläge des Arbeitgebers meines Ehemannes, mit zum Gesamtbrutto dazugerechnet werden?

Der steuerfreie Lohnzuschlag darf, sofern zweckbestimmt, nicht bei der Leistungsberechnung angerechnet werden.
Ok, deswegen "meines Erachtens", weil ich mir unsicher war. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Dresden nicht: http://www.ra-schaal.de/alg-2/113.html kopieren
Hier ausführlicher: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-muss-sich-steuerfreies-verpflegu.. kopieren
Deckt sich auch mit meiner Recherche im SGB II, §11 Abs. 3 Nr. 1 a) Der Betrag ist nämlich zweckbestimmt.
das ist so nicht richtig. Verpflegungsgeld kann als beispiel vom arbeitger ald steuerfreier lohnzuschuss gezahlt werden.
Ok, deswegen "meines Erachtens", weil ich mir unsicher war. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Dresden nicht: http://www.ra-schaal.de/alg-2/113.html
Hier ausführlicher: Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen - Der Sozialticker
Deckt sich auch mit meiner Recherche im SGB II, §11 Abs. 3 Nr. 1 a) Der Betrag ist nämlich zweckbestimmt.
alles einkommen ist prinzipiell anrechenfähig, bis auf den selbstbehalt
am einkommen : SGB II Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Anfangs habe ich mich ja eben auch geirrt. Naja, nicht unser Tag heute, hm? Also der Betrag darf tatsächlich nicht bei der Leistungsbemessung angerechnet werden, da dieser in diesem Falle zweckbestimmt ist.