Hartz 4 empfängerin erbt reihenhaus muß verkaufen
Muß eine Hartz 4 Empfängerin mit drei Kindern ein geerbtes Reihenhaus verkaufen oder muß sie darin wohnen, um nicht verkaufen zu müssen?
2 Antworten zur Frage
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Hartz 4-Empfängerin erbt Reihenhaus. Muß sie es verkaufen?
Ich denke ja!Weiß es aber nicht genau.
Weil man dadurch den Lebensunterhalt selbständig längere Zeit finanzieren kann.
Alternativ vielleicht?
Vermietung des Hauses.
Zu irgendetwas in dieser Richtung,wird man sie nötigen.
Ohne Verkaufen wird das wohl nicht gehen. Wovon will denn besagte "Hartz 4-Empfängerin" die Erbschaftssteuer zahlen?
Bei weitervermietung werden die Mieteinnahmen als Einkommen gerechnet womit Hartz 4 auch wieder fast hinfällig wär.
Mein Tipp: Haus verkaufen und das Geld in eine eigene, kleine Existenz Investieren.
Im Gegensatz zu Lebensversicherungen und Kapitalanlagen gilt bei Immobilien zum Selbstnutz kein Verkaufszwang. Also sollte die Hartz IV Empfängerin möglichst selbst in der Immobilie wohnen. Ich denke, die Arbeitsagentur wird sich freuen, weil sie, wenn die Hartz IV Empfängerin in den eigenen vier Wänden lebt, keinen Zuschuss zur Miete zahlen muss.