Handy rückgaberecht warum man keine normale 14 tägige frist erwarten

Bei CundA, bei Rewe oder wo sonst auch, kann man 14 Tage lang mit Kassenzettel kommen; Umtausch oder Geldzurück innerhalb von zwei Wochen; das meine ich mit 'normal'. Und das Vertragsrücktrittsrecht sehe ich ebenfalls als ein 'normales' an, innerhalb dieser zwei Wochen. Wo liege ich da falsch?

12 Antworten zur Frage

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Handy-Rückgaberecht,- warum sollte man keine 'normale' 14-tägige Frist erwarten können?

Es sind bei den von Dir genannten- sogar 4 Wochen, keine 14 Tage.
In vielen Köpfen hat sich das "Recht" auf Umtausch aus der guten alten Katalogzeit manifestiert, weil dort immer drunter stand, dass 14tägiges Rückgaberecht bestünde.
Man muss aber unterscheiden zwischen gesetzlich verankertem Recht
und freiwilligem Kulanzverhalten.
Das, was die Versandhäuser, C&A, H&M, ALDI, LIDL, REWE & Co. ist deren freiwilliges Entgegenkommen als eine Marketing-,
sprich: Verkaufsmaßnahme.
In dem Moment, wo die Unternehmen diese Vertragsbedingung offiziell machen, hat der Kunde dann allerdings auch einen Rechtsanspruch darauf, davon Gebrauch zu machen.
Etwas anderes
ist die gesetzliche Regelung. Hier gilt das 14tägige Rücktritts- oder Umtauschrecht nur bei so genannten Haustürgeschäften.
Kaufst Du das Handy also in irgendeinem Ladengeschäft, hast Du keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Rücktritt binnen 14 Tagen.
Die Ausnahme beim Handy
bietet sich durch eine gesetzliche Haarnadelkurve bzw. Nadelöhr, das Du nutzen kannst, nämlich dann, wenn an den Handykauf ein Vertrag angeschlossen ist. Da mit den monatlichen Gebühren der geschenkte Handypreis wieder mit eingespielt wird,
sehen die Gerichte einen solchen Vertrag indirekt als Finanzierung an.
Und bei Finanzierung wiederum hast Du gesetzlich verankert ein 14tägiges RÜcktrittsrecht.
Da nun aber die Finanzierung an den Kauf des Handy's gekoppelt ist, hast Du auch beim Kauf im Ladengeschäft einen Rechtsanspruch auf die 14 Tage Wandelungsrecht vom Vertrag.
Ich hoffe, ich habe das trotz der kompliziert erscheinenden Rechtslage verständlich rüberbringen können.
Das hast Du aber wieder sehr schön gesagt.
Genau, suuuper! für diese hilfreiche Antwort!
(genau das was ich wissen wollte
Das 14tägige Rücktrittsrecht gilt für Haustür- und Onlinegeschäfte.
Nicht für Käufe in einem Ladenlokal.
Was viele heutzutage als Normal und als ihr Recht ansehen, ist eine Fehlinformation.
Was ist genau ein "Ladenlokal", juristisch gesehen?
Ein von Wänden umgebener, mit abschließbarer Tür und ggf. mit Fenstern versehener Raum in unserer dreidimsionalen Realität in dem Geschäfte von Angesicht zu Angesicht getätigt werden und der dem Ladeninhaber gehört oder von diesem gepachtet wurde.
Ladenlokal" oder "Ladengeschäft"
ist die offizielle Bezeichnung in der Wirtschaft und im Recht
für jeden normalen Laden, jedes Geschäft, das Du betrittst.
Das BGB stammt immerhin noch aus Achzehnuhndertäpfelstückchen. deshalb die veraltete, aber in Fachkreisen noch übliche, Bezeichnung.
Heini, Du bist doof.
Das ist lieb gemeint, nicht dass das Außenstehende missverstehen^^.
Mich gibt es auch in doof.
Wenn ich verliebt bin oder hungrig, etwas vergessen habe oder geil bin,.
Okay, bin immer doof.
Aber liebenswert.
Naja, nur weil du etwas als normal ansiehst, bedeutet das eben noch lange nicht, dass es sich nicht trotzdem um eine Kulanzleistung handelt, die niemand dir geben muss.
Was hilft einem dabei, die "Kulanzleistung" zu erhalten? Wie stark ist der Kunde?
Du hast überhaupt kein Recht auf diese Leistung - du kannst natürlich herummotzen und androhen, in Zukunft zur Konkurrenz zu gehen, wenn man die die Rückgabe aus Kulanz nicht einräumt.
Oder man benimmt sich einfach mal und ist froh darüber, dass man oft genug auf kulante Verkäufer trifft.
Möchtest du eigentlich ein teures Smartphone kaufen, welches jemand anderer schonmal zwei Wochen in Benutzung hatte, dann aber zurück gegeben hat?
Ehrlich gesagt, mir würde das nichts ausmachen. In diesem speziellen Fall wurde es auch quasi nicht benutzt, da die Entscheidung, es nicht zu wollen, schnell gefällt war.