Haben stellungnahmen ans amtsgericht email gültigkeit
Nur bedingt, es wird erwartet, das die Mail in Schriftform+ Unterschrift nachgereicht wird.
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Haben Stellungnahmen ans Amtsgericht auch als email Gültigkeit?
Die Amtsgerichte unterscheiden zwischen Verwaltungsangelegenheiten und und Rechtsangelegenheiten, letztere sind nicht mit Email zu regeln.
Hier ein wenig beweiskräftiger, was oben steht ist so nicht richtig, aber lese bitte selber, auch die betreffenden §
Beweiskraft von E-Mails mit qualifizierter digitaler Signatur
Der Gesetzgeber hat bei der Berücksichtigung elektronischer Kommunikationsmittel in der Zivilprozessordnung als urkundsgleiches Beweismittel nur die gemäß § 2 Ziff. 3 SigG mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehene E-Mail gemäß § 371 a ZPO zugelassen. Die Beweisführung erfolgt dabei gemäß § 371 ZPO durch Vorlage des elektronischen Dokumentes. Anhand dieser Datei kann dann ein Sachverständiger die Authentizität der E-Mail überprüfen, soweit diese im Prozessverfahren durch den Beweisgegner angezweifelt würde. Leitlinie einer solchen Prüfung sind dabei die Daten, wie sie sich aus § 17 Abs. 2 SigG ergeben. Der gesetzliche Echtheitsanschein im Sinne des § 371a ZPO umfasst dabei nur die Echtheit der Erklärung, also ihre elektronische Ausprägung und lässt sich dabei nur durch Tatsachen erschüttern, die ernstlichen Zweifel daran begründen, dass die Erklärung mit dem Willen des Signaturinhabers abgegeben worden ist.
Weiterleitungshinweis
Es geht nicht speziell um die Beweiskraft. Man schickt auch einem Amt oder Behörde nicht alles per Einschreiben.
Es geht um die generelle Korrespondenzführung. Mit Behörden kann man nur zur Kontaktanbahnung elektronisch korrespondieren. Fallbezogene Korrespondenz oder Geschäftskorrespondenz darf die Behörde von sich aus nur schriftlich abwickeln. Also auch die an sie gerichtete Korrespondenz ist nur geführt, wenn dies schriftlich mit Unterschrift erfolgt.
Bei Korrespondenz mit einem Gericht sowieso! Keine elektronische Korrespondenz, nada
Ich würde es schriflich mit Rückmeldung machen. Dafür gibt es Mustervorlagen für alle Bereiche:Musterverträge | Mustertexte, Vertragstexte, Formulare, Musterschreiben, Verträge, Vorlagen
als einfache Mail nicht - aber ausgedruckt und unterschrieben und
per PDF-Datei übermittelt genügt es den Anforderungen -
Der Bundesgerichtshof hat am 15.7.2008 entschieden, dass es ist es grundsätzlich zulässig ist, Schriftsätze per E-Mail an Gerichte zu verschicken.
Berufungsbegründung per E-Mail
Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt -
- Urteil BGH vom 15.7.2008
Strafverfahren oder Zivilprozess? Welche Angelegenheit, was für eine "Stellungnahme"? Klageerwiderung?
Vergiss nicht: In der Regel müssen Schriftsätze zweifach ans Gericht eingereicht werden, weil das Gericht ein Exemplar davon an die Gegenseite, bezw. dessen Anwalt sendet. Bei Mails oder Fax ist das etwas kompliziert.
Grundsätzlich gilt: Das Gericht schreibt dir vor, in welcher Art und Weise Stellungnahmen eingereicht werden sollen. Davon kannst du nicht einfach abweichen. Wenn dort eine schriftliche Stellungnahme gefordert wird, musst du sie auch schriftlich einreichen und kannst nicht einfach eine E-Mail senden.
Bezüglich der Form steht gar nichts im Schreiben. Und es geht um eine Restschuldbefreiung.