Habe taxi soltau wolterdingen nach heide park bestellt ist rechtens zuschlag erhoben wird

Du solltest wirklich erklären, welche Art Zuschlag das war. Anfahrt kostet normalerweise einen , Koffer kosten manchmal extra was, Verlassen der Gemeinde kostet in der Regel KM-Aufschlag oder Taxikosten sind frei verhandelbar. mit Argusaugen überwacht von der dortigen Konkurrenz

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Ich habe ein Taxi von Soltau-Wolterdingen nach Heide-Park bestellt. Ist es rechtens, dass ein Zuschlag erhoben wird?

Das Dilemma zeigt sich bei folgender Geschichte:
Hauptbahnhof München; wenn ein Fahrgast nach MUC wollte, dann mussten sich alle Taxifahrer in einer Reihe aufstellen und wer beim Kommando "Freiwillige vor" der letzte war beim Schritt zurück, der musste fahren. Hiess 40 km nach MUC, dann leer zurück. Umgekehrt: Wer mit dem Taxi von MUC ins Münchner Zentrum wollte, musste eines aus Erding nehmen. Er musste verständnislos verfolgen, wie es der Münchner Taxifahrer ablehnt, ihn mitzunehmen, obwohl gerade ein Fahrgast ausgestiegen war - das Taxi also frei war. Das Taxi aus Erding durfte vom Münchner HBF niemanden mitnehmen, der gerade nach MUC wollte.
Inzwischen gibts für diese Konstellationen Ausnahmeregeln, die in jahrelanger mühevoller Zusammenarbeit zwischen Taxiinnung, Stadt Erding, Landeshauptstadt München, Regierung von Oberbayern und Flughafenbetreibergesellschaft gefunden wurde.
Er hat gesagt, weil er aus soltau nach wolterdingen anfahren musste.
Übrigens vorher sind wir ebenfalls mit einem Taxi zum Bahnhof gefahren, das hat keinen Zuschlag gekostet, obwohl der Fahrer sicherlich ebenfalls ein paar Kilometer anfahren musste. Allerdings War das schneverdingen
Die Taxibedingungen gelten für alle Taxis EINER Gemeinde / Stadt und wenn Schneverdingen das nicht so geregelt hat, können es es andere Städte / Gemeinden trotzdem so handhaben.
Hmm das wäre sehr klein kariert. Es ist ja schließlich der selbe Kreis mit der selben Taxi Ordnung. Und ich meine, das so etwas auf Kreis Ebene geregelt wird und nicht jedes Kuh Dorf seine eigenen Regeln machen kann.
Taxirecht gehört zum Gewerberecht. Gewerberecht wiederum ist Gemeinderecht. Also hat jedes Kuhdorf. - was nicht heisst, dass mehrere benachbarte Gemeinden nicht das gleiche Recht haben dürfen. aber sie müssen nicht
Die Taxiverordnung gilt im gesamten LK Heidekreis.
Und ich habe jetzt auch die entsprechende Passage gefunden: Wenn der Startort über 10 km vom gemeldeten Geschäftssitz des Taxiunternehmens ist, darf man einen Zuschlag erheben
TzzzzTzzzz so kleinkariert.
Was denn für ein Zuschlag? für die Anfahrt?
Anfahrt zahlt man immer. Nur nicht am Taxistand.
Hätte ja auch ein Nachtzuschlag sein können oder ein Zuschlag weil er aus dem Ort muß.
nein, habe ich noch nie gezahlt und auch noch nie mitgekriegt, dass man es zahlen müsste. In Lörrach nicht, in Köln nicht, in Wuppertal nicht
Obwohl der Taxifahrer aus 10 km entfernung anreisen musste, musste man nichts zusätzlich zahlen.
In München IMMER. Wenn Du dort das Taxi kommen läßt kostet es immer mehr als wenn Du am Taxistand drauf wartest.
Siehste, Teddybaer erläuterts im Detail.