Habe recht rechnung verjährungsfrist beträgt 3 jahre lange warten drängen

Es handelt sich um eine Dienstleistung einer Fachfirma für eine Privatperson

5 Antworten zur Frage

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Habe ich ein Recht auf Rechnung? Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, aber muss ich so lange warten?Oder kann ich auf Rechnung drängen?

Hi, ich bin's schon wieder. Du kannst natürlich der Firma auf die Nase binden, dass sie Dir noch keine Rechnung geschrieben hat. Sie wird Dir vermutlich auch dankbar sein, aber Dir dann die Rechnung trotzdem in voller Höhe ausstellen. Wenn Du also unbedingt eine Rechnung haben willst, dann kannst Du natürlich die Firma darauf drängen.
Es ist die Frage, wozu Du diese brauchst. Wenn Du sie bei Deiner Steuererklärung absetzen möchtest, dann ruf doch lieber beim Finanzamt an und frag, ob Du sie ggf. auch noch im kommenden Jahr nachreichen könntest. Wenn es aber um die Nachweisbarkeit von Gewährleistungsansprüchen aus z.B. einer Reparatur geht, dann würde ich auch darauf drängen.
Ansonsten würde ich an Deiner Stelle eine sogenannte Rückstellung bilden, wie es ein Buchhalter in einer Firma machen würde. Das heißt, Du parkst einen Betrag, der in etwa der Höhe der Rechnung entspricht auf z.B. einem Tagegeldkonto, so dass Du jederzeit, wenn die Rechnung noch eintreffen sollte, dieses Geld zur Verfügung hast um sie zu begleichen. In der Zwischenzeit kannst Du aber die Zinsen für dieses Geld selbst einstreichen. Und wenn Du großes Glück hast, dann wird der Unternehmer vergessen, Dir seine Arbeit zu berechnen und nach Ablauf der Verjährungsfrist kannst Du das gesparte Geld dann in etwas anderes sinnvolles stecken.
Ich bin übrigens selbst Unternehmerin und achte im eigenen Interesse darauf, dass meine Rechnungen auch zeitnah verschickt werden.
Ich habe jetzt gerade noch mal ein wenig gegoogelt, um mich hier nicht nur auf meine vorhandenen kaufmännischen Kenntnisse zu verlassen.
Wenn ich das richtig sehe, gibt es wohl keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer Rechnung an sich, aber WENN eine Rechnung geschrieben wird, dann hat man einen Rechtsanspruch darauf, dass sie gewissen Formalien genügt, denn
ZITAT
Wenn das Finanzamt eine Rechnung steuerwirksam anerkennen soll, dann werden Forderungen an Aufbau und Inhalt der Rechnung gestellt.
Eine Rechnung besteht in der Regel aus drei Teilen:
* dem Rechnungskopf
* dem Rechnungskern
* dem Rechnungsfuß
Im Rechnungskopf sind im Allgemeinen die Informationen:
* Absenderanschrift
* Empfängeranschrift,
* Datum der Bestellung
* Eigene Auftragsnummer
* Datum der Rechnung und
* Rechnungsnummer
enthalten.
Der Rechnungskern enthält:
* Positionsnummern
* Bezeichnung der Leistung oder der Ware
* Stückzahl oder sonstige Mengenbezeichnung
* Einzel-, Gesamt- und Endpreis
* Die Zahlungsbedingungen
Im Rechnungsfuß sind dann noch ergänzende Angaben zu finden, wie:
* Bankverbindung
* Rechtliche Hinweise wie: Handelsregisternummer, Steuernummer, eingetragene Geschäftsführer und so weiter.
aus und mehr in: http://www.gruenderstadt.de/Guide/rechnung.html
Vielleicht hilft Dir das noch weiter.
guggemal
Ersmal für Deine kompetenten Antowrten
Wir haben den Unternehmer schon erinnert und er wollte dann wissen, was genau er noch mal gemacht hat! Das ist schon mal ein Unding. Wir haben dazu nichts gesagt. Wir wissen aber natürlich wann er an welchen Tagen mit viel Leuten wie lange gearbeitet hat. Vor ca. 2 Monaten hat er dann gesagt, dass er sich daran machen wird, die Rechnung zu erstellen. Also vergessen wird er es nicht. Es ist nur einfach nervig darauf zu warten. Natürlich haben wir den Betrag jederzeit zur Verfügung. Also bleibt uns wohl nichts anderes übrig als abzuwarten, bis sich der Herr dazu hinreißen lässt endlich diese Rechnung zu schreiben! Das ist ja echt blöde! Naja, kann mal wohl nichts machen
Sieh es mal positiv. Je nachdem wie hoch die Rechnung ist, lohnt es sich vielleicht wirklich, das Geld unkompliziert auf einem Tagegeldkonto zu parken. 10.000 € bei 4,5% Zinsen ergeben in einem Monat schon 37,50 € an Zinsen. Davon kann man schon mal schön Essen gehen. Wenn der Betrag geringer ist, dann kannst Du vielleicht Deinem Kind eine nette Kleinigkeit von den Zinsen kaufen - und wenn es nur ein Kaugummi ist. Wenn der Unternehmer zu dämlich ist, seine Rechnungen zu schreiben, dann würde ich den Teufel tun und ihn auch noch daran erinnern. Leider wird er aber auf diese Weise nicht lange am Markt existieren können. Dies ist jedoch eher nicht Dein Problem, sondern vielmehr seins.
Es scheint mir üblich zu sein, dass nach getaner Arbeit einer Rechnung gestellt wird. Einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Rechnung kenne ich allerdings nicht. Allenfalls im Umsatzsteuergesetz steht da was. Das gilt aber nur für Unternehmer.


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Ich suche ein Programm- bzw Onlinerechner ), wo man einfach nur die Funktion eingeben kann und einfach alles ausgerechnet


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- Vermögensschaden -insoweit § 823 BGB maßgebend - §253 BGB regelt den immaterieller Schaden: Wegen eines Schadens, -- dann entsteht dem Gläubiger auch ein Schaden, welcher rechtlich eingefordert werden darf. Dies hat nichts mit Schmerzen -